Ausweis G im Tessin: Bedingungen, Verlängerung, Jobwechsel

Kurz gesagt
Der Ausweis G ist die Grenzgängerbewilligung: Sie brauchen ihn, wenn Sie im Tessin arbeiten, Ihr Zuhause aber im Ausland behalten. Das Gesuch geht vor dem ersten Arbeitstag an das kantonale Migrationsamt, seit dem 3. August 2026 nur noch online. Für EU/EFTA-Staatsangehörige kostet er 75 Franken, gilt mit einem Vertrag von mindestens einem Jahr fünf Jahre und verlangt, dass Sie mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren.
So weit die Antworten, die man überall findet. Die Details, auf die es ankommt, stehen aber auf wenigen Seiten der Tessiner Bevölkerungsabteilung (Sezione della popolazione) und in zwei Staatsverträgen, und viele Ratgeber im Netz dringen gar nicht bis dorthin vor. Wir haben sie vollständig gelesen und beginnen mit der einfachsten Frage: Wer hat Anspruch auf den Ausweis G?
Wer den Ausweis G erhält
Für Staatsangehörige der EU oder der EFTA gelten drei Bedingungen: Sie wohnen in einem EU/EFTA-Staat, arbeiten in der Schweiz und kehren täglich oder mindestens einmal pro Woche nach Hause zurück. Festgelegt ist das in Artikel 7 von Anhang I des Freizügigkeitsabkommens. Entscheidend ist der Vertrag mit einem Arbeitgeber in der Schweiz, nicht die Gemeinde, in der Sie wohnen.
Grenzzonen gibt es für EU/EFTA-Staatsangehörige nicht mehr. Das Staatssekretariat für Migration sagt es in einem Satz: «Für sie gelten keine Grenzzonen mehr.» Eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger aus der EU/EFTA kann also überall in der EU oder der EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten. Ein Ingenieur, der in Bergamo lebt und in Lugano arbeitet, hat ebenso Anspruch auf den Ausweis G wie eine Kassiererin aus Como.
Für Angehörige von Drittstaaten sind die Regeln strenger. Das Ausländer- und Integrationsgesetz verlangt zweierlei: ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarstaat, mit Wohnort seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone, und eine Stelle in der Schweiz innerhalb der Grenzzone. Das Tessin erteilt ihnen eine Bewilligung, die nur im Kanton gilt, und prüft bei diesen Gesuchen den Arbeitsmarkt, mit einer eigenen Gebühr. Die Tabelle fasst die Unterschiede zusammen, die im Alltag am meisten zählen.
| Regel | EU/EFTA-Staatsangehörige | Drittstaatsangehörige |
|---|---|---|
| Wo die Bewilligung gilt | Ganze Schweiz | Nur Kanton Tessin |
| Wo Sie wohnen dürfen | Überall in der EU/EFTA | Im 20-km-Streifen an der Grenze |
| Stellenwechsel | Vorgängige Meldung genügt | Neue Bewilligung nötig |
| Ausweisdokument fürs Gesuch | Für Auslandsreisen gültige Identitätskarte oder Pass | Pass |
Kurze Einsätze: manchmal genügt eine Meldung
Wer als EU/EFTA-Staatsangehörige oder -Staatsangehöriger höchstens drei Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeitet, braucht keinen Ausweis G. Laut Staatssekretariat für Migration genügt für solche Einsätze das Online-Meldeverfahren. Bei mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr braucht es die Bewilligung, und sie gilt so lange wie der Vertrag.
Wer also einen Saisonjob von zehn Wochen annimmt und im selben Jahr noch nicht in der Schweiz gearbeitet hat, kommt mit der Meldung aus. Wer für vier Monate unterschreibt, muss die Bewilligung beantragen. Ist geklärt, ob Sie die Bewilligung brauchen, folgt die nächste Frage: Wo dürfen Sie wohnen?
Wo Sie mit dem Ausweis G wohnen dürfen
Für den Ausweis G dürfen EU/EFTA-Staatsangehörige in jeder Gemeinde der EU oder der EFTA wohnen. Für die Steuern dagegen kommt es bei einem Wohnsitz in Italien auf die Wohngemeinde an. Das sind zwei verschiedene Regeln aus zwei verschiedenen Abkommen, und wer sie verwechselt, kann viel Geld verlieren.
Das Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien von 2020 betrachtet in Artikel 2 nur als Grenzgänger, wer steuerlich in einer Gemeinde ansässig ist, die ganz oder teilweise in einem 20 km breiten Streifen an der Grenze liegt, als Angestellter im Tessin, in Graubünden oder im Wallis arbeitet und grundsätzlich täglich nach Hause zurückkehrt. Der Ausweis G gehört nicht zu den Bedingungen. Wer in Mailand wohnt und in Lugano arbeitet, hat einen gültigen Ausweis G, ist für die Steuern aber kein Grenzgänger: Für ihn gelten andere Regeln, die wir im Artikel über die Steuern der Grenzgänger unter dem neuen Abkommen erklären.
Für Angehörige von Drittstaaten zählt die Distanz auch für die Bewilligung. Das Tessiner Merkblatt für Drittstaatsangehörige (auf Italienisch) hält fest, dass die Bewilligung erlischt, wenn die Inhaberin oder der Inhaber den Wohnsitz im Ausland aus dem 20-km-Grenzstreifen hinaus verlegt. Ein Umzug von Varese nach Bologna kostet sie die Bewilligung.
Eine Pflicht gilt zudem für alle: Eine neue Adresse im Ausland melden Sie dem Migrationsamt innert 14 Tagen. Auch das kostet etwas, dazu weiter unten mehr. Vorher aber eine Regel, die oft missverstanden wird: die Rückkehr nach Hause.
Wöchentliche Rückkehr: was das Gesetz wirklich verlangt
Der Ausweis G verlangt, dass Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort im Ausland zurückkehren. Wer das einhält, darf die übrigen Nächte im Tessin verbringen. Das Merkblatt des Migrationsamts für EU/EFTA-Staatsangehörige (Ufficio della migrazione, Stand September 2024, auf Italienisch) formuliert es so: Die Bewilligung berechtigt zum Übernachten in jeder Schweizer Gemeinde, die Grenzgängerin oder der Grenzgänger muss das Land aber mindestens einmal pro Woche verlassen und sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde melden, in der sie oder er übernachtet.
Konkret: Wer von Montag bis Donnerstag in einer Einzimmerwohnung in Bellinzona schläft und am Freitag nach Sondrio zurückfährt, hält die Regeln der Bewilligung ein, sofern er sich bei der Gemeinde Bellinzona gemeldet hat. Wer sich nicht meldet, riskiert eine Busse. Für Angehörige von Drittstaaten steht mehr auf dem Spiel: Ihr Merkblatt nennt die fehlende wöchentliche Rückkehr als Beispiel für einen illegalen Aufenthalt, also einen Grund für den Widerruf der Bewilligung.

Für die Steuern zählt dagegen, wie oben beschrieben, die tägliche Rückkehr. Wer oft im Tessin übernachtet, behält den Ausweis G, kann aber den steuerlichen Grenzgängerstatus verlieren, mit ganz anderen Steuern. Bevor Sie ein Zimmer in der Nähe der Arbeit nehmen, lohnt es sich also, nicht nur die Bewilligung, sondern auch die Steuern durchzurechnen. Der nächste Schritt ist das Gesuch.
So beantragen Sie den Ausweis G seit dem 3. August 2026
Seit Montag, 3. August 2026, reichen Sie Gesuche um eine Bewilligung nur noch über das neue digitale Verfahren ein, wie die Neuigkeiten der Bevölkerungsabteilung (auf Italienisch) ankündigen. Das Formular füllen Sie online aus, die Unterlagen laden Sie digital hoch und schicken sie nicht mehr zusätzlich per Post. Am Schluss erhalten Sie eine Quittung oder eine Ersatzbestätigung, die den Versand belegt.
Vor dem Formular kommt allerdings ein Gang vor Ort. Auf der Seite des Kantons zum Gesuch um einen neuen Ausweis G (auf Italienisch) heisst es: Wer für einen Arbeitgeber mit Sitz im Tessin arbeitet, muss sich auf einem Gendarmerieposten melden, wo das Ausweisdokument kontrolliert wird. Genannt sind fünf Posten: Camorino, Caslano, Locarno, Mendrisio und Noranco. Die von der Gendarmerie beglaubigte Kopie des Dokuments legen Sie dem Gesuch bei.
Das Formular selbst listet auf, was Sie bereithalten sollten.

Zwei Punkte sollten Sie beachten. Der Vertrag muss vier Angaben enthalten: Beginn, Dauer, Pensum und Lohn. Ein Angebot per E-Mail ohne diese Angaben reicht nicht. Und das Gesuch gilt erst als eingegangen, wenn alle Unterlagen hochgeladen sind, spätestens 60 Tage nach dem Versand.
Für italienische Staatsangehörige gibt es zudem eine Frist, die man nicht unterschätzen sollte. Das Tessin weist darauf hin, dass die alte italienische Identitätskarte aus Papier seit dem 3. August 2026 nicht mehr für Auslandsreisen gilt, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Das Formular akzeptiert für EU/EFTA-Staatsangehörige nur eine für Auslandsreisen gültige Identitätskarte oder den Pass: Wer noch die Papierkarte hat, muss sie rechtzeitig bei den italienischen Behörden ersetzen lassen, bevor Sie mit dem Gesuch beginnen.
Nach dem Versand folgt das Aufgebot für die biometrischen Daten, also Foto und Unterschrift für den Ausweis. Seit dem 9. Dezember 2025 verschickt der Kanton Tessin das Aufgebot per E-Mail an die im Gesuch angegebene Adresse, mit einem Link zum Verschieben des Termins und einer Erinnerung drei Tage vorher. Das Formular empfiehlt selbst, auch den Spam-Ordner zu prüfen.
Auch der Arbeitgeber hat eine Aufgabe. Das Merkblatt erinnert ihn daran, dass er sich innert 8 Tagen nach der Anstellung beim kantonalen Quellensteueramt (Ufficio delle imposte alla fonte) anmelden muss, wenn er ausländisches Personal ohne Wohnsitz in der Schweiz beschäftigt. Das ist nicht Ihre Sache, aber ein neuer Arbeitgeber, der selten Grenzgänger anstellt, weiss es vielleicht nicht.
Was der Ausweis G kostet
Für volljährige EU/EFTA-Staatsangehörige kostet die Erteilung 75 Franken, die Verlängerung ebenso. Die Gebühren stehen auf der Seite zur Verlängerung des Ausweises G (auf Italienisch), zusammen mit jenen für Drittstaatsangehörige, die fast überall mehr bezahlen.
| Vorgang | EU/EFTA, Erwachsene | Drittstaaten |
|---|---|---|
| Erteilung | 75 Franken | 110 Franken |
| Verlängerung | 75 Franken | 90 Franken |
| Stellenwechsel | 60 Franken | 110 Franken |
| Neue Adresse im Ausland | 40 Franken | 55 Franken |
| Duplikat | 60 Franken | 55 Franken |
Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen kommen 15 Franken dazu, wenn Foto und Unterschrift neu erfasst werden, und bei einer neuen Adresse oder einem neuen Zivilstand 10 Franken für den Druck des neuen Ausweises. Minderjährige zahlen für fast alle Vorgänge 40 Franken, für eine neue Adresse 30 Franken. Bei Drittstaatsangehörigen kommt die Gebühr für die Arbeitsmarktprüfung hinzu: 150 Franken bei der Erteilung, 100 Franken bei der Verlängerung und 150 Franken bei einer Ablehnung.
Eine Ausgabe lässt sich schliesslich vermeiden: Bleibt das Gesuch unvollständig, kostet die eingeschriebene Mahnung 20 Franken. Wer das Gesuch gleich beim ersten Mal vollständig einreicht, spart sie sich. Einmal bezahlt, gilt die Bewilligung lange, aber nicht für immer.
Wie lange der Ausweis G gilt und wie Sie ihn verlängern
Mit einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag über mindestens ein Jahr gilt der Ausweis G EU/EFTA fünf Jahre. Mit einem kürzeren Vertrag, zwischen drei Monaten und einem Jahr, gilt er so lange wie der Vertrag. Das bestätigen Anhang I des Freizügigkeitsabkommens und die Seite des Staatssekretariats für Migration. Das Abkommen ergänzt, dass der Ausweis um mindestens weitere fünf Jahre verlängert wird, sofern die Grenzgängerin oder der Grenzgänger nachweist, dass sie oder er arbeitet.
Die Verlängerung beantragen Sie selbst, nicht der Arbeitgeber, mindestens 14 Tage vor Ablauf und mit dem Online-Verfahren. Hier ist das Merkblatt des Kantons klar. Wer das vergisst und die Bewilligung ablaufen lässt, kann sie nicht mehr verlängern: Dann braucht es ein neues Gesuch um Erteilung, wie beim ersten Mal. Dasselbe gilt, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten nicht mehr arbeiten.
Für Angehörige von Drittstaaten ist die Bewilligung befristet und kann verlängert werden. Nach fünf Jahren ununterbrochener Erwerbstätigkeit gibt das Ausländer- und Integrationsgesetz einen Anspruch auf Verlängerung, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen. Fünf Jahre sind lang, und der Ablauf kommt dann, wenn niemand mehr daran denkt. Vor der Verlängerung passiert aber oft etwas anderes: ein Stellenwechsel.
Stellenwechsel mit dem Ausweis G
Als EU/EFTA-Staatsangehörige oder -Staatsangehöriger können Sie den Arbeitgeber wechseln, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Das Tessiner Merkblatt spricht von einem Recht, mit einer gültigen Bewilligung innert sechs Monaten nach dem Ende der bisherigen Stelle die Stelle zu wechseln, ohne eine Bewilligung abzuwarten. Es genügt, den Wechsel dem Migrationsamt vor Antritt der neuen Stelle zu melden. Die Meldung eines Stellenwechsels kostet 60 Franken.
Die Reihenfolge zählt. Das Ende des bisherigen Arbeitsverhältnisses melden Sie innert 14 Tagen, wie es die Seite zum Ende der Erwerbstätigkeit (auf Italienisch) verlangt; das können Sie, der Arbeitgeber oder beide tun. Beginnt die neue Stelle, bevor diese 14 Tage um sind, reichen Sie die Meldung über das Ende des alten Arbeitsverhältnisses zusammen mit jener über den Wechsel ein. Wer am folgenden Montag von einer Firma in Mendrisio zu einer in Lugano wechselt, erledigt also alles in einem einzigen Verfahren.
Für Angehörige von Drittstaaten gilt das Gegenteil: Jeder Stellenwechsel braucht eine neue Bewilligung, die Sie vor dem Stellenantritt beantragen. Nach fünf Jahren ununterbrochener Erwerbstätigkeit reduziert die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit diese Pflicht auf eine Meldung vor dem Stellenantritt.
Dann gibt es noch die steuerliche Seite, die die Bewilligung nicht berührt. Der neue Arbeitgeber muss wissen, unter welche Steuerregelung Sie fallen, sonst zieht er die Quellensteuer womöglich falsch ab: Mehr dazu im oben erwähnten Artikel über die Steuern. Bei der Bewilligung bleibt die Frage, was passiert, wenn die neue Stelle ausbleibt.
Wann der Ausweis G erlischt
Der Ausweis G EU/EFTA erlischt in drei Fällen: mit dem Ablauf, sechs Monate nach dem Ende der Erwerbstätigkeit oder durch einen Widerruf. Ein Widerruf ist laut Merkblatt möglich, wenn die Bewilligung mit falschen Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen erlangt wurde, wenn eine mit der Erteilung verbundene Bedingung nicht eingehalten wird oder wenn es schwere Klagen über das Verhalten der Inhaberin oder des Inhabers gibt. Wer die Meldepflichten verletzt, riskiert eine Busse.
Die sechs Monate sind der Spielraum, um mit noch gültiger Bewilligung eine neue Stelle zu suchen: Wer in dieser Zeit eine Arbeit findet, meldet den Wechsel und macht weiter. Nach sechs Monaten ohne Arbeit braucht es dagegen ein neues Gesuch um Erteilung, mit einem neuen Vertrag in der Hand und der Erteilungsgebühr. Die Arbeitslosenentschädigung ist eine andere Frage mit eigenen Regeln.
Die Fristen für Ihre Agenda
Der Ausweis G verlangt nicht viel, aber er verlangt Pünktlichkeit. Fast jeder Schritt hat eine genaue Frist, und fast jede verpasste Frist kostet eine Busse, eine zusätzliche Gebühr oder ein neues Verfahren. Das Schema zeigt jene, die für EU/EFTA-Staatsangehörige gelten.

Wenn Sie gerade ein Angebot aus dem Tessin erhalten haben, gehen Sie so vor. Prüfen Sie, ob Ihr Ausweisdokument für Auslandsreisen gültig ist. Verlangen Sie vom künftigen Arbeitgeber einen unterschriebenen Vertrag mit Beginn, Dauer, Pensum und Lohn. Holen Sie auf einem der Gendarmerieposten die beglaubigte Kopie, eröffnen Sie dann das Online-Gesuch und laden Sie alles sofort hoch, damit keine Mahnung kommt. Am Tag, an dem der Ausweis eintrifft, tragen Sie das Ablaufdatum minus zwei Wochen in Ihre Agenda ein.
Bei Fragen zu Ihrem Fall erreichen Sie das Migrationsamt unter +41 91 814 55 00, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr. Ein Anruf vor der Unterschrift kostet weniger als ein Verfahren, das Sie danach wiederholen müssen.
Häufige Fragen
- Darf ich mit dem Ausweis G auch in einem anderen Kanton arbeiten?
- Als EU/EFTA-Staatsangehörige oder -Staatsangehöriger ja. Der Ausweis G EU/EFTA gilt in der ganzen Schweiz, und das Freizügigkeitsabkommen garantiert die berufliche und geografische Mobilität im ganzen Land. Für Angehörige von Drittstaaten gilt die vom Tessin erteilte Bewilligung dagegen nur im Kanton Tessin.
- Können Selbstständige einen Ausweis G erhalten?
- Ja, wenn sie EU/EFTA-Staatsangehörige sind. Das Freizügigkeitsabkommen sieht für selbstständige Grenzgänger eine Sonderbescheinigung von mindestens fünf Jahren vor, sofern sie nachweisen, dass sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausüben wollen. Das Tessin veröffentlicht dafür ein eigenes Merkblatt, getrennt von jenem für Angestellte.
- Was tun, wenn ich meinen Ausweis G verloren habe?
- Beantragen Sie beim Tessiner Migrationsamt mit dem Online-Verfahren ein Duplikat. Für volljährige EU/EFTA-Staatsangehörige kostet es 60 Franken, plus 15 Franken, falls Foto und Unterschrift neu erfasst werden müssen. Für Angehörige von Drittstaaten kostet das Duplikat 55 Franken.
- Kann ich mit dem Ausweis G ins Tessin ziehen?
- Nein. Der Ausweis G ist für Personen gedacht, die in der Schweiz arbeiten, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen. Sie dürfen unter der Woche in einer Schweizer Gemeinde übernachten, wenn Sie sich dort melden, aber der Hauptwohnsitz bleibt im Ausland. Wer im Tessin leben will, muss beim Migrationsamt eine andere Bewilligung beantragen.
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