Familienzulagen für Grenzgänger: Wer zahlt wie viel 2026?

Kurz gesagt
Das hängt vom anderen Elternteil ab. Arbeitet er in Italien oder bezieht er NASpI, das italienische Arbeitslosengeld, zahlt zuerst die INPS das Assegno unico, und das Tessin legt nur die Differenz bis 215 Franken pro Kind und Monat drauf, bis 268 Franken für ein Kind in Ausbildung. Arbeitet der andere Elternteil nicht, zahlt das Tessin die volle Zulage. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber und geht an dessen Familienausgleichskasse.
In der Praxis kann die Differenz gross sein oder fast null. Für ein neunjähriges Kind legt das Tessin beim vollen Assegno unico rund 26 Franken im Monat drauf, beim Mindestbetrag 161 Franken. Unten erklären wir, woher diese Zahlen kommen, welche Unterlagen die Kasse verlangt, wie viele Jahre Sie rückwirkend geltend machen können und warum die Daten zwischen der INPS und den Schweizer Kassen seit 2022 nicht so fliessen, wie sie sollten.
Wie viel das Tessin 2026 zahlt
Das Tessin zahlt die Mindestbeträge des Bundesgesetzes über die Familienzulagen, des FamZG: 215 Franken im Monat für jedes Kind bis 16 Jahre und 268 Franken für jedes Kind in Ausbildung, bis 25 Jahre. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025, als der Bund sie zum ersten Mal seit 2009 erhöht hat, und das Tessin legt nichts Eigenes darauf. Das kantonale Sozialversicherungsinstitut, das IAS (Istituto delle assicurazioni sociali), nennt sie auf seiner Seite zu Kinder- und Ausbildungszulagen, die es nur auf Italienisch gibt.

Die Merkblätter des IAS für 2026 ergänzen die Regeln, die für Pendler zählen. Anspruch hat, wer mindestens 630 Franken im Monat verdient. Über dieser Schwelle gibt es immer die ganze Zulage, auch bei einem Pensum von 40 Prozent. Pro Kind gibt es nur eine Zulage, auch wenn Sie zwei Arbeitgeber haben. Die Ausbildungszulage gibt es schon ab 15 Jahren, wenn das Kind nach der obligatorischen Schule eine Ausbildung begonnen hat, und sie entfällt, wenn das Kind mehr als 2’520 Franken im Monat verdient.
Für ein Kind, das in Italien lebt, geht die Zulage über die Grenze, wenn Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft oder die eines EU- oder EFTA-Staates haben: So steht es in der Tabelle des IAS zum Export. Für Staatsangehörige anderer Länder wird die Zulage nicht exportiert. Die EU-Verordnung 883/2004, die die Schweiz über das Freizügigkeitsabkommen anwendet, fügt einen Punkt hinzu: Für Angehörige in einem anderen Staat darf der Betrag nicht an die Kaufkraft angepasst werden. Ein Kind in Varese zählt so viel wie ein Kind in Lugano.
Nicht alles geht aber über die Grenze. Die zusätzlichen kantonalen Leistungen, also die Ergänzungszulage und die Kleinkinderzulage sowie die Geburtszulage von 3’000 Franken (assegno parentale), sind Familien vorbehalten, die seit Jahren im Tessin wohnen. Für Grenzgänger bleiben die 215 und 268 Franken. Bleibt die Frage, wer sie zuerst zahlt.
Italienisches Kindergeld oder Schweizer Kinderzulage: Wer zahlt zuerst?
Wer zuerst zahlt, regelt Artikel 68 der Verordnung 883/2004, und massgebend ist der Grund des Anspruchs, nicht die Höhe. Ein Anspruch aus Erwerbstätigkeit geht einem Anspruch aus einer Rente vor, und dieser wiederum einem Anspruch, der nur aus dem Wohnsitz entsteht. Entsteht der Anspruch in zwei Staaten aus Erwerbstätigkeit, gewinnt der Staat, in dem die Kinder wohnen.
Für eine Grenzgängerfamilie heisst das: Arbeitet auch der andere Elternteil in Italien, entstehen beide Ansprüche aus Erwerbstätigkeit, und die Kinder leben in Italien, also zahlt Italien zuerst. Das IAS schreibt es in seinem Dokument vom Juni 2026 über Grenzgänger und europäisches Recht: Die Schweizer Zulage ruht bis zur Höhe des italienischen Betrags und wird nur für den Teil ausbezahlt, der darüber liegt. Das ist die sogenannte Differenzzahlung.
Arbeitet der andere Elternteil dagegen nicht, entsteht der italienische Anspruch nur aus dem Wohnsitz und tritt zurück. Dann zahlt das Tessin alles, und Italien muss theoretisch nur den Teil ergänzen, der allenfalls über der Schweizer Zulage liegt. Wer arbeitslos ist und NASpI bezieht, zählt wie eine erwerbstätige Person: Die europäische Verwaltungskommission stellt Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Taggeld der Erwerbstätigkeit gleich, und das Formular des IAS nennt deshalb alle drei im selben Feld: «salariato, disoccupato o lavoratore autonomo in Italia», also angestellt, arbeitslos oder selbstständig in Italien.

Arbeiten beide Eltern in der Schweiz, gilt nur das Schweizer Recht: eine Zulage pro Kind, und wer sie erhält, regelt die Reihenfolge in Artikel 7 FamZG. Diese stellt zuerst auf die Erwerbstätigkeit ab, dann auf die elterliche Sorge und darauf, bei wem das Kind lebt, und erst gegen Schluss auf das höhere Einkommen. Der häufigste Fall bleibt aber der erste, mit einem Elternteil auf jeder Seite der Grenze. Dort lohnt es sich nachzurechnen.
Die Differenz, Kind für Kind gerechnet
Die Schweizer Kasse vergleicht die Beträge für jedes Kind einzeln, nicht für die ganze Familie. So verlangt es der Beschluss Nr. 147 der europäischen Verwaltungskommission, wie der Leitfaden des Bundesamts für Sozialversicherungen zu den Familienleistungen zwischen der Schweiz und der EU erklärt. Derselbe Leitfaden hält fest, dass der Euro-Betrag mit dem Tageskurs der Europäischen Zentralbank vom Tag umgerechnet wird, an dem die Kasse rechnet.
Nehmen wir eine Familie aus Como, erfunden, aber typisch: Ein Elternteil arbeitet in Mendrisio, der andere ist in Italien angestellt, die Kinder sind 9 und 17 Jahre alt, und das ältere besucht das Gymnasium. Für 2026 nennt die Seite der INPS zum Assegno unico für jedes minderjährige Kind 203.80 Euro bei einem ISEE bis 17’468.51 Euro und 58.30 Euro ohne ISEE oder bei einem ISEE ab 46’582.71 Euro. Der ISEE ist der italienische Indikator für die wirtschaftliche Lage des Haushalts. Mit dem Referenzkurs der EZB vom 19. Oktober 2026, 0.9261 Franken für einen Euro, sieht die Rechnung so aus:
| Kind | Schweizer Betrag | Volles Assegno unico | Differenz vom Tessin |
|---|---|---|---|
| 9 Jahre | Fr. 215.00 | Fr. 188.74 | Fr. 26.26 |
| 17 Jahre, Gymnasium | Fr. 268.00 | Fr. 188.74 | Fr. 79.26 |
| Total pro Monat | Fr. 483.00 | Fr. 377.48 | Fr. 105.52 |
Mit dem minimalen Assegno unico, 53.99 Franken pro Kind, steigt die Differenz auf 161.01 Franken für das jüngere und 214.01 Franken für das ältere Kind: 375.02 Franken im Monat, rund 4’500 Franken im Jahr. In beiden Fällen erhält die Familie insgesamt 483 Franken im Monat, nicht mehr und nicht weniger. Es ändert sich nur, wie viel von der INPS kommt und wie viel von der Schweizer Kasse.

Drei Vorbehalte zur Rechnung. Wir haben den Grundbetrag des Assegno unico verwendet: Die INPS zahlt Zuschläge, etwa für Kinder unter einem Jahr oder wenn beide Eltern ein Erwerbseinkommen haben, und die Schweizer Kasse rechnet alles an, was das einzelne Kind tatsächlich erhält, Zuschläge inbegriffen. Der Kurs schwankt, also bewegt sich die Differenz von einer Abrechnung zur nächsten um ein paar Rappen. Und der ISEE wird jedes Jahr erneuert: Ab März kann sich der INPS-Betrag ändern und mit ihm der Schweizer Anteil.
Auf das Kindergeld aus Italien zu verzichten, lohnt sich nicht
Manche glauben, das Tessin zahle die volle Zulage, wenn man bei der INPS keinen Antrag stellt. Das stimmt nicht. Der Leitfaden des Bundes ist klar: Für die Differenz zählt, dass in Italien ein Anspruch besteht, nicht ob die Leistung tatsächlich ausbezahlt wird. Arbeitet der andere Elternteil in Italien und stellt keinen Antrag, kann die Schweizer Kasse so rechnen, als käme das Assegno unico trotzdem. Die Familie verliert den italienischen Teil und bekommt ihn auch nicht von der Schweiz. Deshalb ist der erste Schritt, noch vor dem Schweizer Formular, der Antrag bei der INPS.
So beantragen Sie die Zulagen: Formular, Beilagen, Kasse
Der Antrag geht nicht zwingend an das IAS, sondern an die Familienausgleichskasse, der Ihr Arbeitgeber angeschlossen ist. Im Tessin gibt es nicht nur eine. Die Liste des IAS für 2026 zählt 41 zugelassene Kassen, von der kantonalen Kasse, die das IAS in Bellinzona führt, bis zu den Verbandskassen, etwa von GastroTicino, der Tessiner Banken, der Migros oder von Coop. Wer für ein Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung im Tessin arbeitet, erhält die Tessiner Beträge, wie Artikel 12 FamZG vorsieht. Der erste Schritt ist also, in der Personalabteilung nachzufragen, welche Kasse das Unternehmen hat.
Am Verfahren der kantonalen Kasse des IAS sieht man gut, was es braucht. Das Antragsformular für Angestellte hat sechs Seiten und ist auf Italienisch. Sie füllen den ersten Teil aus, der Arbeitgeber füllt den zweiten aus und unterschreibt ihn, dann ergänzen Sie den Rest, unterschreiben und schicken alles an die Kasse. Für Kinder, die in Italien leben, gibt es einen eigenen Abschnitt, die Nummer 5, und das IAS bearbeitet nur vollständige Formulare mit allen Beilagen:
- wenn der andere Elternteil in Italien angestellt, arbeitslos oder selbstständig ist: die Bestätigung des Antrags auf Assegno unico bei der INPS, ein Zahlungsbeleg der INPS mit dem Monatsbetrag (etwa aus dem cassetto previdenziale auf MyINPS) und die Adresse der zuständigen regionalen INPS-Stelle;
- wenn der andere Elternteil Hausfrau oder Hausmann ist: eine unterschriebene Erklärung von ihm, mit der Kopie eines Ausweises;
- ohne Schweizer Staatsbürgerschaft: die Kopie des Ausländerausweises, bei Grenzgängern des Ausweises G;
- bei Wohnsitz im Ausland: gegebenenfalls die Heiratsurkunde und das europäische Formular E 401 zur Familienzusammensetzung;
- für ein Kind über 16, das in Italien zur Schule geht: das Formular E 402 für die Schule oder E 403 für die Lehre.
Unterlagen auf Italienisch sind kein Problem, da Italienisch eine Schweizer Landessprache ist. Wer Dokumente in einer anderen Sprache hat, muss eine Übersetzung ins Italienische von einer offiziellen Stelle beilegen, etwa einer Gewerkschaft oder einer Botschaft; die europäischen E-Formulare brauchen keine. Die anderen Kassen haben eigene Formulare, aber die europäische Regel ist dieselbe, und sie verlangen ähnliche Unterlagen.
Ist der Antrag bewilligt, kommt die Zulage mit dem Lohn: Wie die Seite des IAS zu Familienzulagen und Arbeitgeber erklärt, zahlt der Arbeitgeber sie aus und erhält sie von der Kasse zurück. Ab dann müssen Sie jede Änderung innert 10 Tagen melden, dem Arbeitgeber und der Kasse: eine neue Stelle des anderen Elternteils, ein Kind, das die Schule abschliesst, ein neuer INPS-Betrag nach der Erneuerung des ISEE. Daran entscheidet sich, ob Sie eine Nachzahlung erhalten oder Geld zurückzahlen müssen.
Nachzahlungen bis fünf Jahre zurück und das Risiko einer Rückforderung
Wer die Schweizer Zulagen nie beantragt hat, kann sie bis fünf Jahre rückwirkend verlangen. Artikel 24 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, des ATSG, das auch für die Familienzulagen gilt, sagt, dass der Anspruch auf ausstehende Leistungen fünf Jahre nach dem Ende des Monats erlischt, für den sie geschuldet waren. Das Formular des IAS fragt deshalb ausdrücklich, ab welchem Datum Sie die Zulagen beantragen. Für unsere Familie mit hohem ISEE sind das rund 4’500 Franken für jedes vergessene Jahr.
Auf der italienischen Seite sind die Fristen enger. Nach Angaben der INPS gibt es bei einem Antrag auf Assegno unico zwischen dem 1. März und dem 30. Juni die Beträge rückwirkend ab März; nach dem 30. Juni beginnt die Zahlung erst im Monat nach dem Antrag. Da das Tessin die Differenz so berechnen kann, als würde das Assegno unico trotzdem bezahlt, bedeutet eine Verspätung in Italien endgültig verlorene Monate.
Das umgekehrte Risiko ist, zu viel zu erhalten. Ist der italienische Betrag nicht bekannt, kann die Schweizer Kasse die Differenz vorschiessen und die Rechnung später korrigieren. Zu viel bezahlte Beträge können laut dem Leitfaden des Bundes mit den Zulagen der folgenden Monate verrechnet werden. Sonst wird das Geld zurückgefordert, und nach Artikel 25 ATSG ist das bis drei Jahre möglich, nachdem die Kasse von der unrechtmässigen Zahlung erfahren hat, spätestens fünf Jahre nach der Auszahlung. Nicht zurückzahlen muss nur, wer gutgläubig war und für wen die Rückzahlung eine grosse Härte wäre. Ein Beispiel: Der ISEE ändert sich im März, das Assegno unico steigt, niemand informiert die Kasse, und die Schweizer Differenz bleibt monatelang die alte.
Das Problem mit den INPS-Daten und das Verfahren vor dem EuGH
Die Schwachstelle des Systems ist der Datenaustausch. Um die Differenz zu berechnen, muss die Schweizer Kasse den italienischen Betrag kennen, und seit 2022 funktioniert der Austausch mit der INPS nicht, wie er sollte. Das Problem hat das Bundesparlament erreicht, mit der Motion 26.3206 von Nationalrat Lorenzo Quadri, eingereicht am 18. März 2026. Sie verlangte vom Bundesrat, Druck auf die INPS der Lombardei zu machen und, falls sich nichts ändert, einen Stopp der Zulagen für italienische Grenzgänger zu prüfen.
Die Antwort des Bundesrates vom 6. Mai 2026 erklärt, woher der Streit kommt. Italien betrachtet das Assegno unico, das seit dem 1. März 2022 gilt, nicht als Familienleistung im Sinne der europäischen Koordinierung und tauscht deshalb die Daten nicht aus, wie es das bei einer klassischen Familienzulage tun würde. Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet, und der Gerichtshof der Europäischen Union muss entscheiden. Der Bundesrat erwartet, dass der Gerichtshof das Assegno unico als koordinierbare Leistung anerkennt; dann wäre die INPS verpflichtet, die Daten elektronisch zu übermitteln.
Bis dahin hat das Bundesamt für Sozialversicherungen den Kassen empfohlen, die Daten direkt bei den Familien einzuholen, und deshalb verlangt das IAS den Zahlungsbeleg der INPS. Ausgeschlossen ist dagegen, die Zulagen zu stoppen: Das würde nach Ansicht des Bundesrates gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen, und er hat deshalb beantragt, die Motion abzulehnen. In der Antwort vom Mai wurde das Urteil in Kürze erwartet. Solange die Daten nicht elektronisch fliessen, bestimmen die INPS-Unterlagen, die Sie der Kasse geben, den Betrag: Sind sie alt oder unvollständig, kann eine falsche Differenz später auffallen, in Form einer Rückforderung.
Im Hintergrund steht auch ein Vorschlag, die Schweizer Mindestbeträge auf 250 und 300 Franken zu erhöhen, die parlamentarische Initiative Jost. Im April 2026 hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates nach der Vernehmlassung beantragt, sie abzuschreiben, mit dem Stichentscheid der Präsidentin. Am 19. Juni 2026 hat der Nationalrat jedoch mit 109 zu 88 Stimmen entschieden, sie weiterzuverfolgen und die Frist bis 2028 zu verlängern. Eine Erhöhung braucht noch eine Gesetzesänderung, die beide Räte beschliessen müssen: Vorerst bleibt es bei 215 und 268 Franken.
Was Sie tun, wenn Sie neu im Tessin arbeiten
Haben Sie gerade einen Vertrag in Lugano oder Chiasso unterschrieben, ist die Reihenfolge einfach. Der andere Elternteil stellt oder aktualisiert den Antrag auf Assegno unico, wenn möglich bis zum 30. Juni, damit keine Monate verloren gehen. Sie fragen den Arbeitgeber, welche Kasse er hat, holen das richtige Formular, lassen den Teil des Arbeitgebers ausfüllen und unterschreiben und legen die INPS-Bestätigung, den Beleg mit dem Betrag und die europäischen Formulare bei. Nach dem Entscheid der Kasse prüfen Sie die Lohnabrechnung: Die Schweizer Zulage muss als eigene Position erscheinen.
Die Zulagen sind nicht der einzige Posten, der sich beim Grenzübertritt ändert. Die Steuerregeln des neuen Abkommens stehen in unserem Ratgeber zu den Steuern der Grenzgänger, und was passiert, wenn die Stelle endet, erklärt der Artikel zur Arbeitslosigkeit von Grenzgängern. Bei den Zulagen gibt es nur eine Regel, die Sie sich merken müssen: Jedes Mal, wenn sich in Italien etwas ändert, muss die Schweizer Kasse es innert zehn Tagen wissen.
Häufige Fragen
- Bekomme ich bei Teilzeit die volle Kinderzulage?
- Ja, wenn Sie mindestens 630 Franken im Monat verdienen, also 7’560 Franken im Jahr. Das IAS zahlt nur ganze Zulagen, unabhängig vom Arbeitspensum. Wer zwei Arbeitgeber hat, erhält trotzdem nur eine Zulage pro Kind und muss die andere Stelle im Antrag ebenfalls angeben.
- Gibt es die Zulage noch für ein volljähriges Kind, das in Italien studiert?
- Ja, bis 25 Jahre, solange das Kind in Ausbildung ist: Das ist die Ausbildungszulage von 268 Franken im Monat. Für eine Schule oder Universität in Italien braucht es das Formular E 402, für eine Lehre das E 403. Der Anspruch entfällt, wenn das Kind mehr als 2’520 Franken im Monat verdient.
- Gibt es im Tessin eine Geburtszulage für Grenzgänger?
- Nein. Die Tessiner Geburtszulage von 3’000 Franken setzt voraus, dass der Elternteil seit mindestens drei Jahren im Tessin wohnt, wenn er Schweizer ist, oder seit fünf Jahren als Ausländer, und dass das Kind im Tessin lebt. Dasselbe gilt für die kantonale Ergänzungszulage und die Kleinkinderzulage. Die Schweizer Kinderzulage gibt es dagegen ab dem Geburtsmonat.
- Wer bekommt die Kinderzulage, wenn die Eltern getrennt sind?
- Sie geht an die Person, die nach den Vorrangregeln Anspruch hat. Kommt das Geld nicht beim Kind an, kann die Person, die für das Kind sorgt, bei der Schweizer Kasse verlangen, dass es direkt an sie überwiesen wird, auch auf ein Konto in Italien. Die Spesen der Auslandsüberweisung trägt die Kasse, die Gebühren der empfangenden Bank nicht.
- Was passiert mit den Familienzulagen bei Krankheit oder Mutterschaft?
- Bei Krankheit oder Unfall läuft die Zulage für den Monat weiter, in dem die Arbeitsunfähigkeit beginnt, und für die drei folgenden Monate. Während des Mutterschaftsurlaubs läuft sie bis zu 16 Wochen weiter, auch ohne Lohn. Wer dagegen die Stelle verliert, verliert auch die Schweizer Zulage: Ein arbeitsloser Grenzgänger erhält die Arbeitslosenentschädigung aus Italien, und ab dann folgen auch die Familienleistungen den italienischen Regeln.
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