Arbeitslosengeld für Grenzgänger: NASpI, U1, wer 2026 zahlt

Kurz gesagt
Wohnen Sie in Italien und verlieren Ihre Stelle im Tessin, zahlt Italien das Arbeitslosengeld: die NASpI der INPS, berechnet auf dem Schweizer Lohn, aber 2026 mit einem Höchstbetrag von 1’584,70 Euro brutto im Monat. Die Schweiz zahlt nur, solange der Arbeitsvertrag läuft, etwa bei Kurzarbeit. Ihre Schweizer Jahre zählen dank dem Formular U1.
Für viele ist das eine bittere Überraschung. Jahrelang gingen 1,1 % des Lohns an die Schweizer Arbeitslosenversicherung, und an dem Tag, an dem man sie braucht, kommt das Geld von der INPS, der italienischen Sozialversicherungsanstalt, nach italienischen Regeln und in italienischer Höhe. Wir erklären, wer in welchem Fall zahlt, was die NASpI bei einem Lohn in Franken wirklich wert ist, wie Sie das Formular U1 erhalten, was gilt, wenn Sie nur einen Teil Ihrer Arbeit verlieren, und was sich mit der EU-Reform vom September 2026 ändert.
Wer zahlt: zuerst der Vertrag, dann der Wohnort
Haben Sie Ihre Stelle ganz verloren, zahlt der Staat, in dem Sie wohnen. So regelt es Artikel 65 der EU-Verordnung 883/2004, die die Schweiz über das Freizügigkeitsabkommen anwendet. Das Merkblatt der INPS für Grenzgänger (auf Italienisch) sagt es deutlich: Wer in Italien wohnt und in einem anderen Staat versichert war, erhält die NASpI, auch wenn er nie in Italien versichert war. Auf Schweizer Seite bestätigt die Seite des SECO zur Verordnung 883/2004, dass nach geltendem Recht der Wohnstaat die Entschädigung zahlt und die Stellensuche kontrolliert.
Eine Unterscheidung sorgt oft für Verwirrung. Steuerlich gilt als Grenzgänger, wer höchstens 20 km von der Grenze entfernt wohnt und täglich nach Hause zurückkehrt, wie unser Artikel zu den Steuern der Grenzgänger erklärt. Für die Arbeitslosenversicherung ist der Begriff weiter: Die Verordnung zählt als Grenzgänger, wer in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehrt, unabhängig von der Distanz. Die Weisung ALE 883 des SECO, nach der die Schweizer Arbeitslosenkassen arbeiten, nennt Tages- wie Wochenpendler «echte Grenzgänger». Wer von Montag bis Donnerstag in Lugano übernachtet und am Freitag nach Bergamo zurückfährt, wie es die Grenzgängerbewilligung G erlaubt, bleibt für die Arbeitslosenversicherung Grenzgänger und erhält die NASpI. Dieselbe Weisung warnt allerdings, dass die Kassen bei Wochenpendlern strenge Nachweise verlangen, weil grundsätzlich vermutet wird, dass sie dort wohnen, wo sie arbeiten. Es lohnt sich, belegen zu können, dass Wohnung, Familie und Lebensmittelpunkt in Italien geblieben sind.
Wer seltener als einmal pro Woche nach Hause fuhr, ist in der Sprache des SECO ein «unechter Grenzgänger». Er hat die Wahl: Er kann die NASpI in Italien beantragen oder die Schweizer Arbeitslosenentschädigung, wenn er sich der Arbeitsvermittlung in der Schweiz zur Verfügung stellt. Wählt er Italien, muss er glaubhaft machen, dass er sich nicht in der Schweiz niedergelassen hatte. Wählt er die Schweiz, gelten die Schweizer Voraussetzungen, allen voran 12 Beitragsmonate in den letzten zwei Jahren.

Die erste Weiche im Schema kommt allerdings vor dem Wohnort: Entscheidend ist, ob der Vertrag mit dem Schweizer Arbeitgeber noch läuft. Das betrifft die teilweise arbeitslosen Grenzgänger, zu denen wir weiter unten kommen. Für die grosse Mehrheit, also für alle, die entlassen wurden und von zu Hause aus eine neue Stelle suchen, zahlt die INPS.
Wie viel NASpI gibt es bei einem Lohn in Franken?
Fast alle Grenzgänger mit Vollzeitstelle erhalten den Höchstbetrag: 1’584,70 Euro brutto im Monat im Jahr 2026. Die Berechnung folgt dem NASpI-Merkblatt der INPS (auf Italienisch). Die INPS nimmt den Lohn der letzten vier Jahre, teilt ihn durch die Beitragswochen und multipliziert ihn mit 4,33: Das ergibt einen durchschnittlichen Monatslohn. Die NASpI beträgt 75 % dieses Lohns bis zu einer Schwelle, plus 25 % des Teils darüber. Das Rundschreiben der INPS Nr. 4 von 2026 legt die Schwelle auf 1’456,72 Euro und den Höchstbetrag auf 1’584,70 Euro fest.
Bei Grenzgängern ist der Schweizer Lohn die Grundlage. Laut dem Merkblatt der INPS für Grenzgänger wird der Betrag auf dem Lohn berechnet, der im Staat der letzten Beschäftigung bezogen wurde, immer bis zum Höchstbetrag. Wir haben nachgerechnet: Der Höchstbetrag greift, sobald der durchschnittliche Monatslohn 3’425,36 Euro übersteigt. Mit dem Referenzkurs der EZB vom 16. Oktober 2026, 0,9272 Franken pro Euro, entspricht das rund 38’100 Franken brutto im Jahr. Das ist weniger als eine Vollzeitstelle zum Tessiner Mindestlohn: Die tiefste Stufe 2026 liegt bei 20 Franken pro Stunde, was bei 42 Wochenstunden 3’637.20 Franken im Monat ergibt, also 43’646 Franken in einem Jahr mit 12 Monatslöhnen.

Die Grafik zeigt die Folge. Unter 38’100 Franken Jahreslohn steigt die NASpI mit dem Lohn, darüber bleibt sie flach. Wer zu 50 % zum Mindestlohn arbeitete, kommt auf rund 1’218 Euro im Monat; wer Vollzeit arbeitete, auch zum Mindestlohn, erhält den Höchstbetrag. Die INPS rechnet womöglich mit einem anderen Kurs als wir, bei einer Vollzeitstelle ändert das am Ergebnis aber nichts. Wer 6’000 Franken im Monat mit 13 Monatslöhnen verdiente, erlebt dagegen einen harten Einschnitt: Die NASpI beträgt kaum mehr als ein Fünftel seines durchschnittlichen Bruttolohns.
Danach sinkt der Betrag. Die NASpI wird ab dem ersten Tag des sechsten Monats um 3 % pro Monat gekürzt, bei Personen, die beim Antrag 55 Jahre oder älter sind, ab dem achten Monat. Die Bezugsdauer entspricht der Hälfte der Beitragswochen der letzten vier Jahre. Wer vier volle Jahre im Tessin gearbeitet hat, erhält die NASpI 104 Wochen lang, rund zwei Jahre; wer ein Jahr gearbeitet hat, 26 Wochen. Wochen, die schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet haben, zählen kein zweites Mal. Damit das alles funktioniert, muss die INPS allerdings wissen, wie lange Sie in der Schweiz gearbeitet haben.
Das Formular U1: was es ist und wo Sie es beantragen
Das Formular PD U1 bescheinigt der INPS Ihre Versicherungszeiten in der Schweiz. Ohne diese Zeiten hätte jemand, der nur im Tessin gearbeitet hat, nicht einmal die 13 Beitragswochen, die die NASpI verlangt. Das Merkblatt der INPS erklärt, dass der Wohnstaat die im Staat der letzten Beschäftigung erworbenen Zeiten so anrechnet, als wären sie italienisch, und nennt die Unterlagen, die dem Antrag beiliegen müssen.

Das Formular beantragen Sie bei einer Schweizer Arbeitslosenkasse, nicht bei der AHV und nicht beim Arbeitgeber. Die Weisung des SECO legt fest, wer zuständig ist. Haben Sie früher schon einmal eine Schweizer Arbeitslosenentschädigung bezogen, wenden Sie sich an die Kasse, die sie ausbezahlt hat. Sonst wählen Sie unter den Kassen, die für den Sitz Ihres letzten Arbeitgebers zuständig sind, oder für den Ort, an dem Sie übernachtet haben, falls Sie unter der Woche in der Schweiz wohnten. Der Antrag erfolgt schriftlich mit dem Formular «Antrag auf Ausstellung eines PD U1», das Sie unter den Formularen des SECO zur Arbeitslosenentschädigung finden, und einer Kopie Ihres Ausweises. Jeder Schweizer Arbeitgeber der letzten Jahre füllt eine «Arbeitgeberbescheinigung international» aus; daraus entnimmt die Kasse die Zeiten und den Bruttolohn.
Ein Detail sollten Sie kennen. Das Antragsformular stammt von 2012 und gibt auf der Rückseite an, dass Italien Angaben über zwei Jahre braucht. Die NASpI blickt aber auf die letzten vier Jahre, für den Anspruch wie für die Dauer. Unser Rat: Führen Sie alle Schweizer Zeiten der letzten vier Jahre auf und legen Sie für jeden Arbeitgeber dieser Zeit eine Bescheinigung bei.
Kommt das Formular nicht rechtzeitig, stellen Sie den Antrag trotzdem. Laut dem Merkblatt der INPS fragt die zuständige INPS-Stelle ohne PD U1 die Daten direkt bei der Schweizer Behörde an. Das verlängert die Wartezeit bis zur Zahlung, nicht die Antragsfrist. Deshalb rät die Arbeitslosenkasse der Unia in ihrem Informationsblatt zum PD U1, das Formular schon während der Kündigungsfrist zu bestellen, und nennt bei vollständigen Unterlagen eine Zustellung innert Wochenfrist.
Der Antrag bei der INPS: 68 Tage und eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt
Den NASpI-Antrag müssen Sie innert 68 Tagen nach Ende des Arbeitsvertrags stellen: online, über das Contact Center der INPS oder über ein patronato, eine der italienischen Beratungsstellen für Sozialversicherungsfragen. Geht er bis zum achten Tag ein, läuft die NASpI ab dem achten Tag nach Vertragsende; kommt er später, ab dem Tag nach dem Antrag. Jede Woche Verspätung ist also eine Woche ohne Geld.
Der Antrag gilt zugleich als Erklärung, dass Sie sofort für eine Arbeit verfügbar sind. Innert 15 Tagen müssen Sie sich beim italienischen Arbeitsamt, dem centro per l’impiego, melden und eine persönliche Vereinbarung unterschreiben, den patto di servizio personalizzato; sonst lädt das Amt Sie vor. Ab dann gelten die italienischen Regeln: Gespräche, Kurse, Angebote, die Sie prüfen müssen. Wer sie ohne triftigen Grund ignoriert, riskiert Kürzungen bis zum Verlust der Leistung.
Sie können sich auch in der Schweiz anmelden, um dort weiterzusuchen, wo Sie bisher gearbeitet haben. Das sehen sowohl das Merkblatt der INPS als auch die Weisung des SECO vor: Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) nimmt Sie als stellensuchende Person ohne Anspruch auf Entschädigung auf, und hatten Sie keine Unterkunft in der Schweiz, ist das RAV in der Region Ihres letzten Arbeitgebers zuständig. Die Anmeldung in der Schweiz teilen Sie dem italienischen Arbeitsamt und der INPS mit, und die Pflichten gegenüber Italien gehen vor. Wer wieder im Tessin sucht, sollte auch die Bewilligung G im Auge behalten: Laut dem Merkblatt des Tessiner Migrationsamts (auf Italienisch) verliert sie sechs Monate nach Ende der Erwerbstätigkeit ihre Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist können Sie die Stelle wechseln, ohne auf eine neue Bewilligung zu warten, sofern Sie den Wechsel vor Arbeitsbeginn melden.
Entlassen oder selbst gekündigt: worauf die INPS schaut
Die NASpI deckt nur den unfreiwilligen Verlust der Stelle. Wer im Tessin entlassen wurde, hat Anspruch; wer selbst gekündigt hat, in der Regel nicht. Die Ausnahmen sind die des italienischen Rechts, aufgezählt im NASpI-Merkblatt: eine Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei unbezahltem Lohn oder Mobbing, eine Kündigung während der Schutzfrist bei Mutterschaft oder Vaterschaft und einige gesetzlich vorgesehene Aufhebungsvereinbarungen. Deshalb verlangt die INPS neben dem Formular U1 den Grund der Beendigung und die Unterlagen der Schweizer Stelle, vom Vertrag bis zu den Lohnabrechnungen. Bewahren Sie das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers auf.
Seit 2025 gilt zudem eine Regel für alle, die die Stelle wechseln. Das italienische Haushaltsgesetz 2025 hat Artikel 3 des Legislativdekrets 22/2015 um eine Voraussetzung ergänzt: Haben Sie in den zwölf Monaten vor der Entlassung eine unbefristete Stelle selbst gekündigt, brauchen Sie mindestens 13 Beitragswochen, die nach dieser Kündigung erworben wurden. Wer eine Festanstellung für ein Angebot im Tessin aufgibt und die neue Stelle nach wenigen Wochen wieder verliert, etwa in der Probezeit, riskiert also, ohne NASpI dazustehen. Bevor Sie kündigen, sollten Sie wissen, dass das Sicherheitsnetz hier ein Loch hat.
Teilweise arbeitslose Grenzgänger: wann die Schweiz zahlt
Läuft der Vertrag mit dem Schweizer Arbeitgeber weiter, zahlt die Schweiz, auch wenn Sie in Italien wohnen. Das ist die Regel von Artikel 65 für Kurzarbeit und sonstigen vorübergehenden Arbeitsausfall. Die Weisung des SECO grenzt sie mit einem einfachen Kriterium ab: Massgebend ist, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht, nicht wie lange der Ausfall dauert. Wer noch einen Vertrag mit demselben Unternehmen hat und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ist teilweise arbeitslos und bleibt bei der Schweiz. Wer keinen Vertrag mehr hat, ist ganz arbeitslos und wechselt zur INPS.
In der Praxis gibt es vier Fälle. Der erste ist Kurzarbeit, wenn das Unternehmen die Arbeitszeit wegen eines vorübergehenden Auftragsrückgangs kürzt. Die Kurzarbeitsentschädigung deckt 80 % des Verdienstausfalls: Der Arbeitgeber zahlt sie am Zahltag aus, die Kasse erstattet sie ihm. Die Broschüre des SECO hält fest, dass Grenzgänger ab dem ersten Arbeitstag Anspruch haben, sofern ihr Vertrag nicht befristet ist. Der zweite ist schlechtes Wetter: Im Bau, im Landschaftsgartenbau, in Steinbrüchen und einigen weiteren Branchen deckt die Schlechtwetterentschädigung ebenfalls 80 % der Stunden, die wegen der Witterung ausfallen.
Die beiden anderen Fälle betreffen alle, die mit weniger Arbeit weitermachen. Senkt der Schweizer Arbeitgeber das vertragliche Pensum, zum Beispiel von 100 % auf 60 %, und beschäftigt Sie weiter, bleibt laut der Weisung des SECO die Schweiz zuständig: Italien übernimmt erst bei Ganzarbeitslosigkeit. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Teilzeit-Nebenstelle in der Schweiz verlieren und die Hauptstelle behalten. In diesen beiden Fällen wendet die Schweiz das Arbeitslosenversicherungsgesetz an. Danach ist teilweise arbeitslos, wer eine Teilzeitstelle hat und eine Vollzeitstelle oder eine weitere Teilzeitstelle sucht. Sie müssen sich also beim RAV anmelden und die Schweizer Voraussetzungen erfüllen. Das SECO weist die Kassen an zu prüfen, dass es sich nicht um Scheinverträge handelt, und die Regel gilt nicht bei aneinandergereihten befristeten Verträgen.
Ein Sonderfall ist der Konkurs des Arbeitgebers. Die Insolvenzentschädigung ist laut der Weisung des SECO keine Leistung bei Arbeitslosigkeit im Sinne der EU-Verordnung. Das Schweizer Gesetz gewährt sie beitragspflichtigen Arbeitnehmenden, deren Arbeitgeber in der Schweiz Personal beschäftigt, und sie deckt ausstehende Löhne für höchstens die letzten vier Monate desselben Arbeitsverhältnisses. Sie betrifft bereits geleistete Arbeit und ist damit etwas anderes als die NASpI, die die Zeit nach dem Vertragsende abdeckt.
Beiträge in der Schweiz, Rückerstattungen an Italien
Grenzgänger finanzieren die Schweizer Versicherung mit, das Arbeitslosengeld zahlt aber Italien. Der Beitrag beträgt 2,2 % des Lohns bis 148’200 Franken im Jahr, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, wie das AHV-Merkblatt 2.08 festhält. Im Gegenzug erstattet die Schweiz dem Wohnstaat einen Teil der Leistungen: in der Regel drei Monate, fünf Monate, wenn der Grenzgänger in den letzten 24 Monaten mehr als 12 Monate in der Schweiz gearbeitet hat. Die erstatteten Monate werden nach den Regeln des Wohnstaats berechnet, also mit der NASpI und ihrem Höchstbetrag. Die Zahlen, die das SECO für Italien veröffentlicht, in Millionen Franken, zeigen das Ungleichgewicht.
| Jahr | ALV-Beiträge der Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien | Rückerstattungen der Schweiz an Italien |
|---|---|---|
| 2018 | 83,3 | 9,7 |
| 2019 | 86,2 | 9,8 |
| 2020 | 88,0 | 8,9 |
| 2021 | 92,4 | 27,3 |
| 2022 | 98,4 | 17,3 |
| 2023 | 102,5 | 14,1 |
| 2024 | 103,5 | 17,4 |
| 2025 | 103,5 | 21,1 |
2025 machten die Rückerstattungen an Italien rund ein Fünftel der geschätzten Beiträge aus. Von 2018 bis 2025 summieren sie sich auf 125,6 Millionen Franken bei 757,8 Millionen an Beiträgen, rund 17 %. Das SECO weist darauf hin, dass die Beiträge geschätzt sind, und die Rechnung erzählt nicht alles: Mit denselben Beiträgen zahlt die Schweiz auch die Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung der Grenzgänger, die noch angestellt sind. Doch sie erklärt gut, warum man in Brüssel seit Jahren darüber diskutierte, wer zahlen soll.
Die EU-Reform von 2026 und was davon für die Schweiz gilt
Die EU hat die Regel geändert, für Grenzgänger in der Schweiz ändert sich vorerst aber nichts. Das Europäische Parlament hat die Revision der Verordnung am 7. Juli 2026 angenommen, mit einem Text, der Artikel 65 neu fasst. Der Rat hat sie am 28. September 2026 verabschiedet, wie das Abstimmungsergebnis festhält. Nach den neuen Regeln erhält ein arbeitsloser Grenzgänger die Leistung vom Staat, in dem er gearbeitet hat. Beim Wohnstaat bleibt nur, wer im Beschäftigungsstaat nicht 22 Wochen ohne Unterbruch gearbeitet hat. Die Rückerstattungen zwischen den Staaten fallen weg.
Auch in der EU dauert es lange. Die Verordnung tritt am ersten Tag des Monats nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, und die neuen Regeln zur Arbeitslosigkeit gelten 24 Monate später. In seiner Aktualisierung vom 1. Oktober 2026 hielt das SECO fest, dass die Veröffentlichung noch nicht erfolgt war. Luxemburg, wo Grenzgänger einen riesigen Teil der Erwerbstätigen stellen, hat fünf Jahre ab Inkrafttreten erhalten, verlängerbar auf sieben.
Für die Schweiz gilt das nicht automatisch. Das SECO erklärt, dass die Revision nicht Teil des Vertragspakets zwischen der Schweiz und der EU ist, weil sie bei den Verhandlungen noch nicht verabschiedet war. Sie wird im Gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen zu besprechen sein, wo die Schweiz längere Übergangsfristen verlangen könnte. Eine rechtliche Pflicht zur Übernahme besteht nicht, und eine allfällige Übernahme liefe über die innerstaatlichen Verfahren der Schweiz, ein Referendum eingeschlossen. Das SECO schätzt die Mehrkosten für die Schweizer Versicherung auf 500 bis 800 Millionen Franken pro Jahr und nennt die Schätzung selbst sehr unsicher. Käme die Regel eines Tages in die Schweiz, würde sich ein Grenzgänger, der nach mindestens 22 Wochen entlassen wird, beim RAV anmelden und, sofern er die Schweizer Voraussetzungen erfüllt, die Schweizer Arbeitslosenentschädigung erhalten: 70 % oder 80 % des versicherten Verdienstes. Bis dahin bleibt für alle, die ihre Stelle im Tessin verlieren, die NASpI.
Was Sie vor dem letzten Arbeitstag erledigen sollten
Die Kündigung ist der Moment, alles vorzubereiten, nicht erst das Vertragsende. Verlangen Sie vom Arbeitgeber sofort die Arbeitgeberbescheinigung international und schicken Sie der Arbeitslosenkasse den Antrag auf das PD U1, mit allen Schweizer Zeiten der letzten vier Jahre. Bewahren Sie Kündigungsschreiben, Vertrag und die letzten Lohnabrechnungen auf: Die INPS verlangt sie zusammen mit dem Grund der Beendigung.
Am Tag nach dem Ende der Stelle stellen Sie den NASpI-Antrag, auch ohne U1: Bis zum achten Tag verlieren Sie nichts, bis zum 68. Tag nur die Tage der Verspätung. Dann vereinbaren Sie den Termin beim italienischen Arbeitsamt, und wenn Sie wieder im Tessin arbeiten möchten, melden Sie sich auch beim RAV an und teilen das der INPS mit. Schlägt Ihnen der Arbeitgeber dagegen Kurzarbeit oder ein tieferes Pensum vor, ist das keine Entlassung: Dann ist die Schweiz für Sie zuständig.
Häufige Fragen
- Habe ich Anspruch auf NASpI, wenn ich mit Ausweis B im Tessin gewohnt habe und nach Italien zurückkehre?
- In der Regel nicht. Die INPS hält fest, dass die NASpI niemandem zusteht, der seine letzte Stelle im Ausland hatte, ausser Grenzgängern und wenigen anderen Gruppen. Wer tatsächlich in der Schweiz wohnte, beantragt die Schweizer Arbeitslosenentschädigung und kann sie nach mindestens vier Wochen Anmeldung beim RAV für höchstens drei Monate in einen EU-Staat mitnehmen. Die frühere italienische Leistung für Rückkehrer gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2024 endeten.
- Haben selbstständige Grenzgänger Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- In der Schweiz nicht: Das SECO hält fest, dass die Schweizer Arbeitslosenversicherung Selbstständige nicht deckt. Wer eine selbstständige Tätigkeit im Tessin aufgibt, erhält also nichts aus der Schweiz. In Italien steht die NASpI nur Personen zu, die angestellt waren. Abgedeckt bleiben daher nur die Zeiten, in denen Sie angestellt waren.
- Muss ich die NASpI als ehemaliger Grenzgänger versteuern?
- Ja. Die INPS weist darauf hin, dass die NASpI steuerpflichtiges Einkommen ist und auch für den ISEE zählt, den italienischen Indikator für die wirtschaftliche Lage eines Haushalts. Die Beträge in diesem Artikel sind daher brutto. Wie viel Ihnen bleibt, hängt von Ihren übrigen Einkünften im Jahr und von Ihren Abzügen ab.
- Was passiert mit der NASpI, wenn ich kurz im Tessin arbeite?
- Laut dem NASpI-Merkblatt der INPS unterbricht auch eine neue Stelle in einem EU-Land die NASpI. Bei einer Anstellung liegt die Grenze bei sechs Monaten: Bis zu sechs Monaten ruht die NASpI für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, darüber hinaus erlischt sie, und nach Vertragsende braucht es einen neuen Antrag. Die neue Stelle melden Sie der INPS über den Online-Dienst NASpI-Com.
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