Ausweis B Tessin: Voraussetzungen, Kosten, Vergleich mit G

Vor dem Umzug

Wer als Italienerin oder Italiener einen Arbeitsvertrag im Tessin über mindestens ein Jahr hat, hat Anspruch auf den Ausweis B: Er gilt fünf Jahre, kostet 75 Franken und wird vor Stellenantritt online beim Migrationsamt beantragt. Gegenüber dem Ausweis G ändert sich alles, was vom Wohnort abhängt: Steuern, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und nach fünf Jahren der Ausweis C.

Der Umzug lohnt sich für alle, die heute neue Grenzgänger sind und zusätzlich die Irpef zahlen, die italienische Einkommenssteuer. Für bisherige Grenzgänger bleibt die Steuerrechnung dagegen gleich, und dazu kommen die Tessiner Krankenkassenprämien, die in der Schweiz nur in Genf noch höher sind. Im Folgenden finden Sie die Regeln, die Gebühren des Kantons, unsere Berechnungen für drei Löhne und die Stellen, an denen der Umzug ins Stocken gerät, fast immer auf der italienischen Seite.

Wer als EU-Arbeitnehmer Anspruch auf den Ausweis B hat

Der Anspruch ergibt sich aus Artikel 6 von Anhang I des Freizügigkeitsabkommens. EU-Staatsangehörige, die bei einem Arbeitgeber in der Schweiz für ein Jahr oder länger angestellt sind, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens fünf Jahren, die automatisch verlängert wird. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hält fest, was das in der Praxis heisst: Nötig ist ein Arbeitsverhältnis von mindestens 365 Tagen oder ein unbefristetes.

Mit einem kürzeren Vertrag gibt es eine andere Bewilligung. Bei drei Monaten bis einem Jahr erhalten Sie den Ausweis L, der so lange gilt wie der Vertrag. Unter drei Monaten pro Kalenderjahr braucht es keine Bewilligung: Eine Meldung genügt.

Das Abkommen begrenzt auch, was der Kanton verlangen darf. Für die Bewilligung reichen zwei Dokumente: das Ausweispapier, mit dem Sie in die Schweiz eingereist sind, also eine für Auslandsreisen gültige Identitätskarte oder der Pass, und eine Einstellungserklärung oder Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Zudem darf das Verfahren den Stellenantritt nicht aufhalten: Laut Artikel 6 dürfen die Formalitäten die sofortige Erfüllung des Arbeitsvertrags nicht behindern.

Der Ausweis B EU/EFTA gilt in der ganzen Schweiz, wie das Merkblatt des Migrationsamts für Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises B (Ufficio della migrazione, auf Italienisch) festhält. Mit dem Ausweis B können Sie Arbeitgeber, Beruf oder Arbeitsort wechseln und sich auch selbstständig machen. Bis hierhin ähneln sich B und G. Der eigentliche Unterschied liegt darin, wo Sie wohnen, und er beginnt beim Gesuch.

So beantragen Sie den Ausweis B im Tessin

Seit dem 3. August 2026 laufen alle Bewilligungsgesuche über das digitale Verfahren des Kantons: Online-Formular, hochgeladene Unterlagen, keine Kopien mehr per Post. Das kündigen die Neuigkeiten der Bevölkerungsabteilung (Sezione della popolazione, auf Italienisch) an. Am Schluss erhalten Sie eine Quittung oder eine Ersatzbestätigung, die den Versand belegt.

Wer das Gesuch einreicht, hängt davon ab, wo Sie sich gerade aufhalten. Leben Sie noch im Ausland, stellt laut der Seite des Kantons für Zuzüge aus dem Ausland der Arbeitgeber das Gesuch, und Sie regeln den Aufenthalt bei Ihrer Ankunft im Tessin mit dem erhaltenen Formular. Sind Sie bereits in der Schweiz, reichen Sie das Gesuch selbst ein, und zwar vor Stellenantritt, wie die Seite zum neuen Ausweis B für EU/EFTA-Staatsangehörige erklärt (beide auf Italienisch). Wer schon einen Ausweis G hat und bei gleicher Stelle umzieht, fragt am besten vorher nach, welches Formular gilt: Das Contact Center erreichen Sie unter +41 91 814 55 00, Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr.

Dann kommt die Gemeinde. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verpflichtet alle, die eine Bewilligung brauchen, sich auch bei der Behörde am Wohnort anzumelden. Im Tessin melden Sie die Ankunft bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, in die Sie ziehen. In Lugano erledigen Sie die Anmeldung an einem Schalter von Puntocittà oder über den Online-Schalter. Fristen und Unterlagen legt jede Gemeinde selbst fest: Fragen Sie vor dem Umzug bei Ihrer nach.

Ein Detail betrifft viele Italienerinnen und Italiener. Der Kanton weist darauf hin, dass die alte italienische Identitätskarte aus Papier seit dem 3. August 2026 nicht mehr für Auslandsreisen gilt, egal welches Ablaufdatum aufgedruckt ist. Wer sie noch hat, nimmt den Pass oder ersetzt sie vor dem Gesuch durch die elektronische Identitätskarte.

Die Gebühren für Ausweis B und Ausweis C

Die Gebühren für EU/EFTA-Staatsangehörige stehen auf der Seite zum Ausweis B. Die wichtigsten:

Vorgang Erwachsene Minderjährige
Erteilung des Ausweises B 75 Franken 40 Franken
Verlängerung 75 Franken 40 Franken
Statuswechsel 75 Franken 40 Franken
Neue Adresse oder Gemeinde 40 Franken 30 Franken
Duplikat 60 Franken 40 Franken
Wechsel vom Ausweis B zum Ausweis C 115 Franken 40 Franken

Für eine neue Adresse, ein Duplikat oder andere Änderungen kommen 15 Franken dazu, wenn Foto und Unterschrift neu erfasst werden müssen, bei einer neuen Adresse zudem 10 Franken für den Druck des Ausweises. Bleibt das Gesuch unvollständig, kostet die Mahnung per Einschreiben weitere 20 Franken. Der Betrag für den Wechsel zum Ausweis C stammt von der Seite des Kantons zum Ausweis C (auf Italienisch).

Ist die Bewilligung erteilt, gibt es wenige, aber strikte Fristen. Jede Änderung von Adresse, Gemeinde, Zivilstand oder Familie melden Sie innert 14 Tagen. Die Verlängerung beantragen Sie mindestens 14 Tage vor Ablauf. Den endgültigen Wegzug melden Sie mindestens 14 Tage im Voraus. Und die Bewilligung erlischt nach einem ununterbrochenen Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten. Das Verfahren kostet wenig. Die eigentliche Rechnung kommt mit den Steuern.

Steuern mit Wohnsitz im Tessin: gleicher Tarif wie bisherige Grenzgänger

Mit dem Ausweis B zahlen Sie weiterhin Quellensteuer, wie mit dem Ausweis G: Der Arbeitgeber zieht die Steuer jeden Monat vom Lohn ab. Was sich ändert, ist der Tarif. Die kantonale Weisung zur Quellensteuer (auf Italienisch) stellt Personen mit Ausweis B und bisherige Grenzgänger in dieselbe Gruppe: Tarife A, B, C und H. Neue Grenzgänger haben dagegen die Tarife R, S, T und U, die bei rund 80 % davon liegen, weil das Grenzgängerabkommen nicht mehr zulässt. Dafür zahlen sie in Italien die Irpef.

Die Sätze 2026 haben wir der offiziellen Datei mit den Quellensteuertarifen der Eidgenössischen Steuerverwaltung entnommen. Bei einer alleinstehenden Person ohne Kinder mit einem Monatslohn von 5’500 Franken, 13-mal ausbezahlt, zieht der Tarif A0 10,1 % ab, also 7’221.50 Franken im Jahr. Der Tarif R0 eines neuen Grenzgängers zieht 8,0 % ab. Bei gleichem Lohn zahlt man mit Wohnsitz in der Schweiz hier also mehr als der neue Grenzgänger, in Italien aber nichts.

Mit Wohnsitz haben Sie zudem eine Möglichkeit, die neue Grenzgänger nicht mehr haben: die nachträgliche ordentliche Veranlagung, also eine richtige Steuererklärung mit den Abzügen, die der Tarif nicht berücksichtigt. Sie ist Pflicht, wenn Ihr Bruttoerwerbseinkommen 120’000 Franken im Jahr übersteigt oder wenn Sie weitere Einkünfte oder ein Vermögen über bestimmten Schwellen haben. Darunter können Sie sie bis zum 31. März des Folgejahres beantragen. Achtung: Laut der Weisung lässt sich der Antrag nicht zurückziehen, und er gilt auch für die folgenden Jahre.

Für Familien gibt es eine Neuerung, die für den Ausweis B spricht. Am 15. September 2026 hat der Grosse Rat eine Änderung gutgeheissen, die den Kinderabzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vorbehält. Laut der Botschaft zum Voranschlag 2027 (auf Italienisch) soll sie am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Was das für Grenzgänger bedeutet, erklären wir im Artikel über die Steuern der Grenzgänger unter dem neuen Abkommen. Die Steuern sind allerdings nur die Hälfte der Rechnung.

Krankenkasse zu Tessiner Prämien

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich innert drei Monaten für die Krankenpflege versichern. So steht es in Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Wer sich rechtzeitig versichert, ist ab dem Tag des Zuzugs gedeckt. Wer sich zu spät versichert, ist erst ab dem Beitritt gedeckt und zahlt bei nicht entschuldbarer Verspätung einen Prämienzuschlag. Das Wahlrecht zwischen Schweizer Krankenkasse und italienischem Gesundheitsdienst, das Grenzgänger haben, entfällt mit dem Ausweis B. Mehr dazu im Artikel über die Krankenkasse der Grenzgänger.

Die Tessiner Prämien sind hoch. In der Tabelle der kantonalen mittleren Prämien 2027 des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zahlt eine erwachsene Person ab 26 Jahren im Tessin durchschnittlich 603.60 Franken im Monat, gegenüber 487.60 Franken im Schweizer Mittel. Teurer ist nur Genf mit 610.60 Franken. Junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren zahlen 418.40 Franken, ein Kind 153.20 Franken. Das sind Mittelwerte, die hohe Wahlfranchisen und alternative Versicherungsmodelle einschliessen: Ihre eigene Prämie hängt von Versicherer, Franchise und Modell ab. Für eine alleinstehende Person ergibt das trotzdem rund 7’240 Franken im Jahr.

Die Rechnung für ein Jahr, vor und nach dem Umzug

Wir haben Steuern und Prämien für drei Löhne zusammengezählt, jeweils für eine alleinstehende Person ohne Kinder. Die Irpef des neuen Grenzgängers haben wir berechnet wie in unserem Artikel über die Steuern: Freibetrag von 10’000 Euro, Steuerstufen 2026 und Anrechnung der Schweizer Steuer.

Balken für drei Monatslöhne. 5’500 Franken: neuer Grenzgänger 18’390, bisheriger Grenzgänger 7’220, Wohnsitz im Tessin mit Ausweis B 14’460. 7’000: 26’430, 11’280, 18’530. 8’500: 34’400, 15’580, 22’820 Franken im Jahr
Steuern und mittlere Krankenkassenprämie in einem Jahr, alleinstehend ohne Kinder. Unsere Berechnung mit den Tessiner Tarifen 2026, den Irpef-Stufen 2026 und den mittleren Prämien 2027 des BAG, ohne Miete.

Für den neuen Grenzgänger spart der Umzug rund 3’900 Franken im Jahr bei 5’500 Franken im Monat, rund 7’900 Franken bei 7’000 und rund 11’600 Franken bei 8’500. Je höher der Lohn, desto stärker fällt die wegfallende Irpef ins Gewicht. Der bisherige Grenzgänger rechnet umgekehrt: Er zahlt seine Steuern schon jetzt nur in der Schweiz und nach demselben Tarif, der Umzug bringt also rund 7’240 Franken Prämien dazu, ohne etwas wegzunehmen.

Die Grafik lässt einen Posten weg, der schwerer wiegen kann als alle anderen: die Miete im Tessin, die die Ersparnis auffressen kann. Ebenfalls fehlen die Zuschläge zur Irpef (addizionali), die von der italienischen Gemeinde abhängen, und die Gesundheitskosten in Italien. Und die Steuerersparnis gilt ohnehin nur, wenn Italien anerkennt, dass Sie tatsächlich weggezogen sind.

Was in Italien passiert, wenn Sie wegziehen

Wer ins Ausland zieht, muss sich innert 90 Tagen im Register der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener eintragen (Anagrafe degli italiani residenti all’estero, AIRE). So steht es auf der Seite des italienischen Aussenministeriums zur AIRE (auf Italienisch): Die Anmeldung erfolgt online über das Portal Fast It, ist kostenlos, und wer sie unterlässt, riskiert eine Verwaltungsbusse.

Die AIRE allein genügt nicht. Seit 2024 gilt nach italienischem Recht als ansässig, wer während des grösseren Teils des Jahres in Italien gemeldet ist, dort sein Domizil hat oder sich physisch dort aufhält. Als Domizil gilt der Ort, an dem sich die persönlichen und familiären Beziehungen hauptsächlich abspielen. Das Rundschreiben 20/E von 2024 der Agenzia delle Entrate, der italienischen Steuerbehörde (auf Italienisch), nennt ein Beispiel, das wie für das Tessin geschrieben scheint: Wer sich bei der AIRE einträgt und im Ausland arbeitet, aber in Italien eine Wohnung mit laufenden Verträgen für Strom, Gas und Wasser behält und an den Wochenenden dorthin zurückkehrt, kann sein Domizil weiterhin in Italien haben.

Wer allein nach Lugano zieht, während Ehepartner und Kinder in Varese bleiben, ist damit im heikelsten Fall. Für den italienischen Fiskus zählen die familiären Beziehungen mehr als der Mietvertrag. Betrachtet Italien Sie weiterhin als ansässig, besteuert es den Schweizer Lohn und rechnet die im Tessin bezahlte Steuer an: Die Ersparnis aus der Grafik schrumpft dann deutlich.

Zwei Punkte sprechen für Sie. Seit dem 1. Januar 2024 steht die Schweiz nicht mehr auf der italienischen Liste der Steueroasen von 1999, wie das Rundschreiben selbst bestätigt. Wer ins Tessin zieht, gilt also nicht mehr automatisch als in Italien ansässig, bis er das Gegenteil beweist. Und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und der Schweiz teilt das Jahr des Umzugs: Ab dem Tag nach dem endgültigen Wegzug ist man nur noch in der Schweiz ansässig. Für bisherige Grenzgänger stellt sich allerdings eine andere Frage.

Der bisherige Grenzgänger, der umzieht

Der bisherige Grenzgänger zahlt seine Steuern nur in der Schweiz, dank der Übergangsregelung in Artikel 9 des Grenzgängerabkommens von 2020. Sie gilt für alle, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 als Grenzgänger gearbeitet haben. Das Zusatzprotokoll präzisiert, dass der Status auch nach Unterbrüchen der Arbeit oder einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleibt, sofern die Person weiterhin die Definition des Grenzgängers erfüllt: Wohnsitz in einer Gemeinde im 20-km-Streifen an der Grenze und tägliche Rückkehr nach Hause.

Mit dem Ausweis B ist diese Definition nicht mehr erfüllt. Solange Sie im Tessin wohnen, ist das kein Problem: Sie zahlen wie bisher nach Tarif A, und Italien besteuert nichts. Die Frage stellt sich, wenn Sie eines Tages nach Italien zurückkehren und wieder als Grenzgänger arbeiten. Das Merkblatt des Kantons zum Abkommen (auf Italienisch) beantwortet in Frage 3.12 einen ähnlichen Fall: Wer im massgebenden Zeitraum Grenzgänger war, aus dem 20-km-Streifen weggezogen ist und Jahre später zurückkehrt, bleibt in der Übergangsregelung, weil es genügt, es in diesem Zeitraum gewesen zu sein. Den Fall, dass jemand dazwischen in der Schweiz gewohnt hat, regelt kein Dokument.

Wenn Sie an eine Rückkehr denken, holen Sie vor dem Umzug beim Quellensteueramt (Ufficio delle imposte alla fonte) eine schriftliche Bestätigung ein und schildern Sie darin Ihren Fall. Eine falsche Antwort kann Tausende Franken im Jahr kosten, wie die Grafik zeigt. Wer dagegen bleibt, steht irgendwann vor dem nächsten Schritt: dem Ausweis C.

Ausweis C nach fünf Jahren, nur mit Wohnsitz hier

Italienische Staatsangehörige haben nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz Anspruch auf den Ausweis C. Der Anspruch stammt nicht aus dem Freizügigkeitsabkommen, sondern aus einer Niederlassungsvereinbarung zwischen Italien und der Schweiz.

SEM-Seite zum Ausweis C EU/EFTA: Staatsangehörige von Italien, Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich und weiteren Staaten erhalten die Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalts
Die Seite des SEM zum Ausweis C EU/EFTA: Italienischen Staatsangehörigen genügen dank Niederlassungsvereinbarungen fünf Jahre. Quelle: sem.admin.ch, abgerufen am 20. Oktober 2026.

Die Weisungen des SEM zum Ausländerbereich, Stand Juni 2026, erklären die Herkunft: eine Erklärung von 1934, auf die das Abkommen von 1964 über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte in die Schweiz verweist. Die allgemeine Regel des Ausländer- und Integrationsgesetzes verlangt zehn Jahre.

Die Jahre mit Ausweis G zählen nicht. Das Gesetz zählt nur den Aufenthalt mit einer Bewilligung L oder B, und ein Grenzgänger wohnt per Definition im Ausland. Wer seit zehn Jahren mit dem Ausweis G in Mendrisio arbeitet und dann umzieht, beginnt also bei null: Die fünf Jahre laufen ab dem ersten Tag mit Wohnsitz.

Fünf Jahre allein genügen allerdings nicht. Die Weisungen stellen klar, dass auch mit einer Niederlassungsvereinbarung die Integration gegeben sein muss und keine Widerrufsgründe vorliegen dürfen. Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verlangt Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Landessprache: mündlich mindestens A2, schriftlich A1. Im Tessin sind Personen mit Muttersprache Italienisch vom Sprachnachweis befreit, wie die Bevölkerungsabteilung festhält. Das Gesuch reichen Sie mindestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises B ein, der Wechsel kostet 115 Franken.

Mit dem Ausweis C ändern sich auch die Steuern. Laut den häufigen Fragen des Quellensteueramts (auf Italienisch) endet der Abzug vom Lohn ab dem Monat nach der Erteilung, und die ordentliche Veranlagung gilt für das ganze Jahr, in dem der Ausweis C erteilt wird. Bis dahin kann der Ausweis B aber auch enden.

Wenn Sie die Stelle verlieren oder nach Italien zurückkehren

Der Ausweis B erlischt nicht an dem Tag, an dem der Vertrag endet. Das Freizügigkeitsabkommen verbietet, ihn nur deshalb zu entziehen, weil die Person nicht mehr arbeitet, wenn sie unfreiwillig arbeitslos ist und das zuständige Arbeitsamt dies bestätigt, oder wenn Krankheit oder Unfall der Grund sind. Das Ausländer- und Integrationsgesetz setzt aber Grenzen. Verlieren Sie die Stelle ohne eigenes Verschulden in den ersten zwölf Monaten, endet das Aufenthaltsrecht sechs Monate später oder mit dem Ende der Arbeitslosenentschädigung, falls diese länger dauert. In diesem ersten Fall besteht bis zum Ende des Aufenthaltsrechts kein Anspruch auf Sozialhilfe. Nach den ersten zwölf Monaten endet das Recht sechs Monate nach dem Ende der Anstellung oder, wenn die Entschädigung länger dauert, sechs Monate nach deren Ende.

Mit Wohnsitz melden Sie sich bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung an, nicht mehr bei der NASpI, dem italienischen Arbeitslosengeld. Das ist ein klarer Unterschied zu den Grenzgängern, den wir im Artikel über die Arbeitslosigkeit der Grenzgänger erklären. Das SEM ergänzt, dass der Ausweis bei der ersten Verlängerung auf ein Jahr befristet werden kann, wenn Sie seit mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos sind.

Wer nach Italien zurückkehren will, meldet den Wegzug mindestens 14 Tage im Voraus. Wer danach wieder als Grenzgänger im Tessin arbeitet, beantragt wie beim ersten Mal einen neuen Ausweis G, und der Steuerstatus muss wie oben beschrieben neu geprüft werden. Wer sich nicht abmeldet, verliert den Ausweis B trotzdem nach sechs Monaten.

Bevor Sie sich für den Umzug entscheiden

Der Ausweis B selbst ist der einfache Teil: 75 Franken, ein Vertrag über mindestens ein Jahr und ein Online-Gesuch. Entschieden wird anderswo. Machen Sie zuerst die Rechnung aus der Grafik mit Ihrem Lohn und Ihrer Familiensituation, dann zählen Sie die tatsächliche Miete der Wohnung dazu, die Sie nehmen wollen, und die Prämie der Krankenkasse, die Sie wählen werden. Sind Sie neuer Grenzgänger, wächst Ihr Spielraum mit dem Lohn: Bei 8’500 Franken im Monat sind es fast 1’000 Franken im Monat vor der Miete. Als bisheriger Grenzgänger starten Sie mit einem Minus von rund 600 Franken Prämien im Monat.

Dann schauen Sie Ihre Familie mit den Augen des italienischen Fiskus an. Bleiben Ehepartner und Kinder in Italien, hält der Umzug womöglich nicht stand, und mit ihm die Ersparnis. Zieht dagegen die ganze Familie um, tragen Sie drei Fristen in die Agenda ein: das Bewilligungsgesuch und die Anmeldung bei der Gemeinde beim Umzug, die Krankenkasse innert drei Monaten und die AIRE innert 90 Tagen. Fünf Jahre später folgt der Ausweis C.

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Ausweis B mein Haus in Italien behalten?
Aus Schweizer Sicht ja: Der Ausweis B verlangt, dass Sie tatsächlich im Tessin wohnen, nicht, dass Sie Ihr Haus in Italien verkaufen. Das Risiko liegt auf der italienischen Seite. Die italienische Steuerbehörde nennt genau den Fall, dass sich jemand im Auslandsregister AIRE einträgt, aber eine Wohnung mit laufenden Verträgen für Strom, Gas und Wasser behält und an den Wochenenden dorthin zurückkehrt: Für den italienischen Fiskus kann diese Person in Italien ansässig bleiben.
Darf mein Ehepartner mit ins Tessin ziehen und hier arbeiten?
Ja. Das Freizügigkeitsabkommen gibt dem Ehepartner und den Kindern unter 21 Jahren von Arbeitnehmenden aus der EU das Recht, mit ihnen in der Schweiz zu wohnen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, und hier zu arbeiten. Nötig ist eine Wohnung, die für Arbeitnehmende in der Region als normal gilt. Die Bewilligung der Familie gilt gleich lange wie Ihre eigene.
Erhalte ich mit einem Vertrag über acht Monate den Ausweis B?
Nein. Mit einem Vertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr erhalten EU-Staatsangehörige eine Kurzaufenthaltsbewilligung L, die so lange gilt wie der Vertrag. Den Ausweis B für fünf Jahre gibt es mit einem Vertrag über mindestens 365 Tage oder einem unbefristeten. Unter drei Monaten pro Kalenderjahr genügt eine Online-Meldung.
Gilt ein im Tessin ausgestellter Ausweis B auch in Zürich?
Ja, der Ausweis B EU/EFTA gilt in der ganzen Schweiz, Sie dürfen also auch für einen Arbeitgeber in einem anderen Kanton arbeiten. Verlegen Sie dagegen Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton, müssen Sie sich innert 14 Tagen im neuen Kanton anmelden, der Ihnen die Bewilligung ausstellt. Wer aus einem anderen Kanton ins Tessin zieht, zahlt 50 Franken.

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