Mindestlohn Tessin 2026 und 2027: die Beträge nach Branche

Die Zahlen in Kürze
2026 liegt der Mindestlohn im Tessin je nach Branche des Betriebs zwischen 20.00 und 20.50 Franken brutto pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 steigt die Spanne auf 20.50 bis 21.00 Franken, 2028 auf 21.00 bis 21.50 und 2029 auf 21.75 bis 22.25. 2026 gilt er nicht, wenn Sie einem Gesamtarbeitsvertrag mit eigenem Mindestlohn unterstehen; ab 2027 schon, mit einer Übergangsfrist.
Die Zahl allein sagt wenig, denn das Gesetz legt nur einen Stundenlohn fest. Wer 42 Stunden pro Woche mit 12 Monatslöhnen arbeitet, muss mit dem tiefsten Mindestlohn 2026 mindestens 3’637.20 Franken im Monat erhalten, mit jenem von 2027 mindestens 3’728.13. Mit einem 13. Monatslohn darf der Monatsbetrag tiefer liegen. Wir zeigen, wie Sie den Betrag Ihrer Branche finden, wie der Kanton den Monatslohn in einen Stundenlohn umrechnet, was ab 2027 angerechnet wird, wann ein Gesamtarbeitsvertrag die Regeln ändert und was Sie tun können, wenn Ihr Lohn darunter bleibt. Die Gesetze und Merkblätter des Kantons Tessin erscheinen nur auf Italienisch; unsere Links führen auf diese Originale.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Tessin 2026?
Das hängt von der Branche ab, in der der Betrieb tätig ist, nicht von Ihrem Beruf. Das Tessiner Mindestlohngesetz setzt den Mindestlohn jeder Branche auf 55 Prozent des Schweizer Medianlohns pro Stunde in dieser Branche fest, aber immer innerhalb einer Spanne. Liegen 55 Prozent des Medianlohns unter der Untergrenze, gilt die Untergrenze. Liegen sie über der Obergrenze, gilt die Obergrenze.
Die genauen Beträge stehen im Dekret des Staatsrats vom 11. Dezember 2025, das seit 1. Januar 2026 gilt. Die Teuerung zwischen November 2024 und November 2025 betrug 0,0 Prozent, deshalb blieb die Spanne bei 20.00 bis 20.50 Franken. Das Dekret listet 87 Branchen auf, die das Bundesamt für Statistik NOGA-Abteilungen nennt: 22 liegen bei 20.00 Franken, 57 bei 20.50 und 8 dazwischen, zwischen 20.05 und 20.34.

Die Grafik zeigt, warum die Spanne mehr zählt als der Prozentsatz. In der Hotellerie ergäben 55 Prozent des Medianlohns 14.96 Franken, in der Gastronomie 15.05, im Detailhandel 16.54: Für diese Branchen hebt das Gesetz den Mindestlohn auf 20.00 Franken. Am anderen Ende ergeben 55 Prozent des Medianlohns in der Informatik 31.33 Franken und bei den Finanzdienstleistungen 34.02, der gesetzliche Mindestlohn bleibt aber bei 20.50. Der Mindestlohn ist also eine soziale Untergrenze. Er sagt nichts darüber, was man in einer Branche üblicherweise verdient.
Um herauszufinden, welcher Betrag für Sie gilt, brauchen Sie den NOGA-Code Ihres Arbeitgebers. Das Bundesamt für Statistik vergibt ihn nach der Tätigkeit des Betriebs, und der Arbeitgeber kennt ihn. Wenn Sie nicht fragen möchten, suchen Sie die Tätigkeit im Suchtool KUBB des BFS und dann die Branche auf der Seite des Kantons zum Mindestlohn. Sie hat auch einen Rechner mit Wochenstunden und 13. Monatslohn. Diese Seite zeigt bereits die Beträge für 2027, und die sind anders.
Von 2027 bis 2029: drei Erhöhungen, dann die Teuerung
Am 20. April 2026 hat der Grosse Rat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die am 26. Juni im amtlichen Gesetzesbulletin des Kantons (Bollettino ufficiale delle leggi) erschienen ist und am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Sie ist ein Kompromiss aus der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (Commissione gestione e finanze) und faktisch der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Per un salario minimo sociale» (Für einen sozialen Mindestlohn). Die Änderung hebt die Spanne über drei Jahre an und setzt den Teuerungsausgleich bis 2030 aus. Dann holt der Kanton die Teuerung der Jahre 2027 bis 2029 auf einmal nach.
Das Dekret für 2027, das der Staatsrat am 7. Oktober 2026 unterzeichnet hat, wendet die neue Spanne bereits an. Von den 87 Branchen steigen 30 auf 20.50 Franken, 45 auf 21.00, und 12 liegen dazwischen. Hotellerie, Gastronomie und Detailhandel gehen von 20.00 auf 20.50; Hochbau, Gesundheitswesen, Informatik und Finanzdienstleistungen von 20.50 auf 21.00. Das ergibt pro Monat, bei einer Vollzeitstelle mit 42 Stunden und 12 Monatslöhnen:
| Jahr | Spanne pro Stunde | Mindestlohn pro Monat bei 42 Stunden |
|---|---|---|
| 2026 | 20.00–20.50 Fr. | 3’637.20–3’728.13 Fr. |
| 2027 | 20.50–21.00 Fr. | 3’728.13–3’819.06 Fr. |
| 2028 | 21.00–21.50 Fr. | 3’819.06–3’909.99 Fr. |
| 2029 | 21.75–22.25 Fr. | 3’955.46–4’046.39 Fr. |
Gerechnet haben wir mit der Methode des Kantons, die wir im nächsten Abschnitt zeigen. Für 2028 und 2029 legt das Gesetz nur die Spanne fest: Die Beträge pro Branche folgen mit den Dekreten dieser Jahre.
Wer profitiert davon? Der Bericht der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission schätzt auf Basis der Lohndaten 2024 rund 23’000 Personen, die weniger als 22.25 Franken pro Stunde verdienen: gut 15’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger und rund 8’000 Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die grösste Gruppe arbeitet in der Gastronomie, mit 2’702 Personen, gefolgt von der übrigen verarbeitenden Industrie, Reinigung und Gartenbau sowie dem Gross- und Detailhandel. Für sie alle ist die Lohnabrechnung vom Januar 2027 der erste Punkt, den sie prüfen sollten, und die Prüfung beginnt mit einer einfachen Rechnung.
Vom Monatslohn zum Stundenlohn: die Rechnung des Kantons
Das Gesetz spricht nur von Franken pro Stunde, also muss jeder Lohn umgerechnet werden. Die FAQ des Amts für Arbeitsmarktüberwachung (Ufficio per la sorveglianza del mercato del lavoro) geben zwei Formeln. Mit 12 Monatslöhnen: Monatslohn geteilt durch 4,33, die durchschnittliche Zahl Wochen pro Monat, geteilt durch die Wochenstunden. Mit einem 13. Monatslohn: Jahreslohn geteilt durch 52 Wochen, geteilt durch die Wochenstunden. Das Ergebnis muss mindestens den Mindestlohn der Branche erreichen.
Nehmen wir ein Angebot über 3’600 Franken brutto im Monat für 42 Stunden in einem Betrieb der Bekleidungsherstellung, einer Branche mit 20.00 Franken im Jahr 2026 und 20.50 im Jahr 2027. Mit 12 Monatslöhnen ergibt das 3’600 geteilt durch 4,33 geteilt durch 42, also 19.80 Franken pro Stunde: schon 2026 unter dem Mindestlohn, um 37.20 Franken im Monat. Mit 13 Monatslöhnen ergibt derselbe Monatslohn 46’800 Franken im Jahr, geteilt durch 52 und durch 42, also 21.43 Franken pro Stunde. Das ist 2026 und 2027 in Ordnung und bleibt es 2028, wenn die Branche wie heute an der Untergrenze bleibt. 2029 reicht es nicht mehr, weil die Untergrenze dann 21.75 beträgt. Der 13. Monatslohn macht also den Unterschied, aber der Kanton zählt ihn nur, wenn er vereinbart ist: Der Lohn ist jeden Monat zu zahlen, und nur der 13. Monatslohn darf später kommen.
Für Teilzeit gilt dieselbe Regel: Jede Stunde muss mindestens zum Mindestlohn bezahlt werden, also zählt der Stundenlohn, nicht der Gesamtbetrag. Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält zusätzlich eine Ferienentschädigung, 8,33 Prozent bei vier Wochen oder 10,64 Prozent bei fünf, und 3,60 Prozent für neun Feiertage. Der Kanton rechnet das Beispiel mit 20.50 Franken vor: Mit diesen Entschädigungen kommt man auf 23.01 Franken pro Stunde, oder auf 22.95, wenn beide Prozentsätze auf dem Grundlohn berechnet werden. Beide Methoden sind zulässig.
Zwei Details für alle mit Gleitzeit. Bei einem festen Monatslohn schaut das Arbeitsinspektorat auf die Stunden im Vertrag, und Mehr- oder Minderstunden bleiben im Stundensaldo. Zeigt sich aber, dass die Mehrstunden nie kompensiert werden, rechnet die Kontrolle mit den tatsächlich geleisteten Stunden. Und Überzeit im Sinne des Arbeitsgesetzes muss mit mindestens 25 Prozent Zuschlag bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Bonus, Kost und Logis: was zum Mindestlohn zählt
Bis 31. Dezember 2026 zählt nur der feste Lohn. Das geltende Reglement verlangt einen festen, garantierten und vorhersehbaren Lohn und lässt Provisionen, Boni, Gratifikationen und Naturalleistungen nur oberhalb des Mindestlohns zu. Die FAQ vom November 2024, die für 2026 gelten, ergänzen: Zuschläge für Nacht-, Feiertags-, Überstunden- oder Schichtarbeit kommen zum Mindestlohn hinzu und ersetzen ihn nicht.
Ab 2027 wird die Regel breiter. Laut dem geänderten Gesetz umfasst die Kontrolle alle Lohnbestandteile, auf denen AHV-Beiträge anfallen, und das neue Reglement vom 8. Juli 2026 listet in einem Anhang auf, was angerechnet wird und zu welchem Betrag.

Für alle, die vom Arbeitgeber Kost und Logis erhalten, ist das eine spürbare Änderung. Das Reglement rechnet 3.50 Franken pro Tag für das Frühstück an, 10.00 für das Mittagessen, 8.00 für das Abendessen und 11.50 für die Unterkunft, also bis 990 Franken im Monat für volle Kost und Logis. Ab 2027 kann dieser Betrag einen Teil des Mindestlohns abdecken, und der Barlohn darf deshalb tiefer sein, ohne dass das Gesetz verletzt wird. Ein Bonus zählt, wenn ihn der Vertrag garantiert oder wenn er mindestens drei Jahre in Folge bezahlt wurde, ohne dass der Arbeitgeber ihn jedes Mal als freiwillig erklärt hat. Provisionen zählen nur, wenn der Vertrag den Mindestlohn trotzdem garantiert.
Nicht angerechnet werden die Ferien- und Feiertagsentschädigungen, auf die Sie ohnehin Anspruch haben, und die Zuschläge für besondere Belastung: Nacht, Sonntag, Schicht, Pikettdienst. Ebenfalls nicht zählen Spesenersatz und eine gelegentliche Gratifikation, die der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen ausrichtet. Wenn ein Teil Ihres Lohns aus Naturalleistungen besteht, sollte deren Wert im Vertrag stehen. Der nächste Schritt ist die Frage, ob für Sie wirklich das kantonale Gesetz gilt oder ein Gesamtarbeitsvertrag.
Gilt der Mindestlohn auch bei einem GAV?
2026 oft nicht. Das geltende Gesetz nimmt Arbeitsverhältnisse aus, die unter einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fallen, also einen Vertrag, den der Staat auf alle Betriebe der Branche ausgedehnt hat, oder unter einen GAV mit verbindlichem Mindestlohn. Diese zweite Regel öffnete ein Schlupfloch. Laut dem Kommissionsbericht entstand 2021 eine Organisation, die Gesamtarbeitsverträge mit 16 Franken pro Stunde abschloss, 2’890 Franken brutto im Monat bei Vollzeit, weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn.
Ab 1. Januar 2027 kehrt sich das Prinzip um: Der kantonale Mindestlohn geht auch Gesamtarbeitsverträgen mit tieferen Mindestlöhnen vor, wie heute schon den Normalarbeitsverträgen (NAV). Es gibt drei Ausnahmen.
- GAV, die vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden, haben bis 31. Dezember 2029 Zeit, die Löhne auf das gesetzliche Niveau anzuheben.
- Die Mindestlöhne der am 1. Januar 2026 geltenden NAV bleiben bis zum Ablauf des Normalarbeitsvertrags gültig, auch wenn sie unter der neuen Spanne liegen.
- Ein Betrieb in einer schweren Krise kann eine Ausnahme von höchstens drei Jahren beantragen, die verlängert werden kann, aber nur für einen GAV, der vor 2026 abgeschlossen wurde.
Diese Ausnahme ist bewusst eng gefasst. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass dem Betrieb ein erheblicher und belegter Stellenabbau droht, das Gesuch muss von allen Vertragsparteien des GAV unterzeichnet sein, die tripartite Kommission entscheidet mit zwei Dritteln der Anwesenden, und jede Bewilligung wird vollständig im kantonalen Amtsblatt (Foglio ufficiale) veröffentlicht. Der Kommissionsbericht hält fest, dass die Ausnahme Firmenverträge betrifft, nicht die Verträge einer ganzen Branche.
Welche Verträge müssen sich anpassen? Der Staatsrat nennt in seiner Antwort an die Kommission unter den kantonalen allgemeinverbindlichen GAV einige Kategorien bei den Gärtnern, im Detailhandel, in der Reinigung und im Facility Management sowie im Strassentransport. Unter den Bundes-GAV, die im Tessin gelten, erwähnt er den Personalverleih, das Coiffeurgewerbe und das Gastgewerbe, vor allem kleine Betriebe, wo die normale Arbeitswoche 45 Stunden beträgt und der Stundenlohn deshalb tiefer ausfällt. Der Vergleich bezieht sich auf die Grenze von 2029, 22.25 Franken, und die Liste der Regierung ist nicht vollständig: Der Kanton hat kein Verzeichnis aller geltenden Gesamtarbeitsverträge und hat nur die allgemeinverbindlich erklärten geprüft.
Neben den GAV gibt es die neun Tessiner Normalarbeitsverträge, die der Kanton dort erlässt, wo er wiederholt Lohndumping festgestellt hat. Sie liegen oft über dem Mindestlohn. Laut der Liste der Mindestlöhne 2026 muss eine Informatikerin der Kategorie a mindestens 21.82 Franken pro Stunde erhalten und ein ungelernter Verkäufer in Läden ausserhalb des kantonalen GAV 20.50, während der gesetzliche Mindestlohn dieser Branchen 20.50 und 20.00 beträgt. Es gilt immer der höhere Betrag.
Noch ein Wort zu Bern. Am 19. Juni 2026 haben die eidgenössischen Räte eine Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen verabschiedet, die den Mindestlöhnen dieser Verträge Vorrang vor den kantonalen geben würde. Kantone, die bereits einen eigenen Mindestlohn festgelegt haben, könnten ihn aber beibehalten, so die Meldung auf parlament.ch (auf Italienisch) zum Entscheid des Nationalrats. Gegen die Änderung haben Gewerkschaften und Linke laut RSI über 100’000 Unterschriften für das Referendum eingereicht. Solange die Bundesänderung nicht in Kraft ist, gelten im Tessin die hier beschriebenen kantonalen Regeln.
Für wen das Gesetz gilt und wer ausgenommen ist
Das Gesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die im Kanton ausgeübt werden, auch für Temporärangestellte und für Arbeitnehmende, die von ausländischen Firmen entsandt werden. Die Nationalität spielt keine Rolle, der Wohnort auch nicht. Ausgenommen sind laut der Liste im Gesetz:
- Lernende;
- Minderjährige, die leichte Arbeiten verrichten;
- Au-pairs;
- Praktikantinnen und Praktikanten, wenn das Praktikum die Kriterien des Reglements erfüllt;
- Personen mit einer von einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe anerkannten verminderten Arbeitsfähigkeit;
- Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb arbeiten;
- Teilnehmende an staatlich finanzierten sozialen Massnahmen, etwa Wiedereingliederungsprogrammen;
- das Personal von Landwirtschaftsbetrieben.
Zwei Punkte sorgen für die meisten Fragen. Ein Praktikum ist nur ausgenommen, wenn es mindestens eines der sechs Grundkriterien des Reglements erfüllt, zum Beispiel einen Dreiervertrag mit der Schule, ein Wiedereingliederungspraktikum von höchstens sechs Monaten oder ein Praktikum im Jahr nach dem Abschluss, und dazu mindestens acht der zehn Kriterien zur Ausbildung: schriftliche Ziele, eine Bezugsperson, Standortgespräche, ein Abschlusszeugnis, kein Versprechen einer Anstellung. 2025 hat das Arbeitsinspektorat 13 von 136 kontrollierten Praktika beanstandet. Beim Familienbetrieb stellen die FAQ klar, dass eine AG oder GmbH keiner ist: Dort sind nur die Gesellschafter ausgenommen, die entscheiden, während ihre angestellten Familienangehörigen Anspruch auf den Mindestlohn haben.
Wer kontrolliert und was dem Arbeitgeber droht
Zuständig für die Kontrolle ist das Arbeitsinspektorat (Ufficio dell’ispettorato del lavoro). Der Arbeitgeber muss auf Verlangen alle Unterlagen vorlegen, die belegen, dass er den Mindestlohn einhält, und die Inspektoren in seine Räume lassen. Fehlen die Unterlagen, muss er beweisen, dass er sich an das Gesetz hält.
Laut der Mitteilung der tripartiten Kommission vom 11. Februar 2026 hat das Arbeitsinspektorat 2025 insgesamt 4’164 Betriebe mit 17’667 Angestellten überprüft. Es fand 186 Betriebe mit Verstössen, 4,5 Prozent, mit 463 Personen, die zu wenig verdienten. Die Kommission erklärt, die meisten Fälle seien auf Rechen- oder Beurteilungsfehler zurückgegangen, und die Differenzen seien fast immer nachbezahlt worden. Von den 75 eingegangenen Meldungen führte rund ein Drittel zu einer Sanktion.
Die Sanktion richtet sich nach dem eingesparten Betrag: 160 Prozent der Differenz zwischen geschuldetem und bezahltem Lohn, bis 30’000 Franken, und sie kann auf 50 Prozent sinken, wenn der Arbeitgeber die Rückstände nachzahlt. In unserem Beispiel aus der Bekleidungsherstellung ergeben 37.20 Franken im Monat während eines Jahres 446.40 Franken Differenz und eine Sanktion von 714.24 Franken. Wer das Gesetz systematisch verletzt, um daraus Gewinn zu ziehen, oder die Kontrollen behindert, riskiert eine Busse bis 40’000 Franken. Die Sanktion geht allerdings an den Staat. Ihre Lohnrückstände sind Ihre eigene Forderung, und Sie müssen sie geltend machen.
Wenn Ihr Lohn unter dem Mindestlohn liegt
Der erste Schritt: Rechnen Sie mit den Formeln oben nach, mit der richtigen Branche und allen geleisteten Stunden. Bleibt das Ergebnis darunter, fordern Sie die Differenz am besten schriftlich und mit einer Frist ein. Ein Brief kann kurz sein:
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vertrag sieht 3’600 Franken brutto im Monat bei 12 Monatslöhnen und 42 Wochenstunden vor, also 19.80 Franken pro Stunde. Der Mindestlohn meiner Branche beträgt 2026 20.00 Franken pro Stunde. Ich bitte Sie, mir ab sofort mindestens 3’637.20 Franken im Monat zu zahlen und mir die Differenz seit meinem ersten Arbeitstag innert dreissig Tagen zu überweisen. Freundliche Grüsse
Kommt keine Antwort, gibt es zwei Wege, die Sie auch parallel gehen können. Der erste ist die Online-Meldung an das Amt für Arbeitsmarktüberwachung: Name und Kontaktangaben sind freiwillig, und das Amt schreibt, dass die Daten der meldenden Person nicht weitergegeben werden. Eine Meldung kann eine Kontrolle auslösen, bringt Ihnen aber kein Geld zurück.
Der zweite Weg ist die Zivilklage, beschrieben im Leitfaden der tripartiten Kommission. Zuerst braucht es einen Schlichtungsversuch: bis 5’000 Franken vor dem Friedensrichter (Giudice di pace), darüber vor dem Prätor (Pretore). Zuständig ist das Gericht am Sitz des Arbeitgebers oder an dem Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten. Lohnforderungen verjähren nach fünf Jahren, Sie können also auch nach dem Austritt noch handeln, und bis 30’000 Franken fallen keine Gerichtskosten an. Gewerkschaften und Rechtsschutzversicherungen können beim Papierkram helfen.
Vor der Unterschrift, und im Januar
Bevor Sie im Tessin einen Vertrag unterschreiben, lassen Sie sich drei Dinge schriftlich geben: den Bruttolohn, die Wochenstunden und die Zahl der Monatslöhne. Damit und mit dem NOGA-Code des Arbeitgebers dauert die Prüfung zwei Minuten. Fragen Sie auch, ob der Betrieb einen Gesamtarbeitsvertrag anwendet, und welchen. 2026 kann er die Untergrenze nach oben oder unten verschieben, und ein GAV, der vor 2026 abgeschlossen wurde, darf bis Ende 2029 unter dem gesetzlichen Mindestlohn bleiben.
Dann notieren Sie sich ein Datum: die Lohnabrechnung vom Januar 2027. Sie ist die erste mit den neuen Beträgen und die erste, in der Kost, Logis und garantierte Boni angerechnet werden dürfen. Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger arbeiten, denken Sie daran, dass der Mindestlohn brutto ist: Für den Nettolohn gehen zusätzlich die Steuern nach dem neuen Abkommen ab. Der Mindestlohn bleibt ohnehin eine Untergrenze. Viele Stellen im Tessin liegen deutlich darüber, und es lohnt sich, sie selbst nachzurechnen und zu vergleichen.
Häufige Fragen
- Gilt der Tessiner Mindestlohn auch für Grenzgänger?
- Ja. Das Gesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die im Kanton ausgeübt werden, egal wo die Person wohnt. Laut den Zahlen des Kantons sind sogar rund zwei Drittel der Personen, die weniger als 22.25 Franken pro Stunde verdienen, Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Der Mindestlohn gilt auch für Temporärangestellte und für Arbeitnehmende, die von ausländischen Firmen entsandt werden.
- Ist der Mindestlohn im Tessin brutto oder netto?
- Brutto. Alle Beträge in diesem Artikel verstehen sich vor den Sozialabzügen und, wo sie anfällt, vor der Quellensteuer. Was auf dem Konto ankommt, liegt deshalb tiefer als der Mindestlohn, und das ist normal.
- Kann ich schriftlich auf den Mindestlohn verzichten?
- Nein. Das Gesetz erlaubt keine Abweichung zum Nachteil der Arbeitnehmenden. Eine Unterschrift unter einen Vertrag mit tieferem Lohn löscht den Anspruch auf die Differenz nicht, und diese lässt sich fünf Jahre lang einfordern.
- Muss eine Firma mit Sitz ausserhalb des Tessins den Tessiner Mindestlohn zahlen?
- Ja, für die Arbeit, die im Tessin geleistet wird. Das Reglement nennt ausdrücklich Arbeitnehmende, die aus EU-Ländern oder Drittstaaten entsandt werden. 2025 hat das Arbeitsinspektorat 606 ausländische Arbeitgeber kontrolliert, die weniger als 90 Tage im Tessin tätig waren, und 67 davon sanktioniert.
- Gilt der Mindestlohn auch in der Probezeit und bei befristeten Verträgen?
- Ja. Das Gesetz zählt die Ausnahmen einzeln auf, und weder die Probezeit noch der befristete Vertrag gehören dazu. Es zählen nur die Branche des Betriebs und die Frage, ob Sie zu einer der ausgenommenen Gruppen gehören, etwa Lernende oder Praktikanten.
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